Mietpreisbremse in Rostock und Greifswald soll weiterhin greifen / News / HRO-News.de
Besuche HRO-News.de auf facebook
 

Wetter

News

Top 7 - Meist gelesene News
Ausstellungsplakat "Rostock 1945" | Foto: Kulturhistorisches Museum Rostock/Hansestadt Rostock
Rostock-Stadtmitte (HRPS) - Das Kulturhistorische Museum Rostock lädt am Donnerstag, 8. Mai 2025, dem Tag der Befreiung, um 17 Uhr zu einer öffentlichen Führung mit Kurator Ullrich Klein durch die aktuelle Sonderausstellung „Rostock 1945. Zwölf Monate zwischen Krieg und Neuanfang“ ein. Im Mittelpunkt der Führung stehen die...
Quelle: HRO-News.de | Di., 10:16 Uhr
Entwicklung der Anzahl der Studierenden von 2004 bis 2023 | Foto: Kommunale Statistikstelle/Hansestadt Rostock
Rostock (HRPS) - Umfangreiche Angaben zur Entwicklung Rostocks im Jahr 2024 enthält die jetzt von der Kommunalen Statistikstelle herausgegebene Publikation „2024 im Überblick“. Auf 57 Seiten wurden aktuelle Informationen zur Bevölkerungsentwicklung, zur in Rostock ansässigen Wirtschaft, zum lokalen Arbeitsmarkt, aber auch zu...
Quelle: HRO-News.de | Mo., 15:14 Uhr
Unterhaching gegen Rostock - Warum läuft heute 3. Liga? - Bild: Bild.de
Absteiger gegen Aufstiegsträumer! BILD verrät Ihnen, wo Sie das Spiel live im TV verfolgen können.
Quelle: Bild.de | Mi., 07:12 Uhr
Rostock-Überseehafen (BPHR) - Die Bundespolizeiinspektion Rostock stellte vergangenes Wochenende mehrere unerlaubt eingereiste Personen im Überseehafen fest und traf aufenthaltsrechtliche Maßnahmen. Am 3. Mai 2025 kontrollierten Einsatzkräfte eine iranische Familie, zwei Staatenlose und einen Palästinenser nach ihrer Ankunft aus Schweden....
Quelle: HRO-News.de | Di., 09:16 Uhr
Rostock (PIHR) - Die Kriminalpolizei Rostock hat die Ermittlungen gegen einen 19-jährigen Rostocker aufgenommen, der im Verdacht steht, am Freitagabend, den 2. Mai 2025, versucht zu haben, Betäubungsmittel zu verkaufen. Gegen 20:15 Uhr ging bei der Polizei ein Hinweis einer Zeugin ein, die angab, gemeinsam mit Freunden von einem...
Quelle: HRO-News.de | Mo., 12:54 Uhr
Achtung - Sperrung | Foto: Fotoagentur nordlicht/Hansestadt Rostock
Rostock (HRPS) - Bis voraussichtlich Mittwoch, 21. Mai 2025, werden montags bis freitags in der Zeit von 9 bis 15 Uhr Instandsetzungsarbeiten an der Stabbogenbrücke im Verlauf der Hinrichsdorfer Straße durchgeführt. Für die Arbeiten muss der Straßenverkehr auf einer Fahrspur gesperrt werden. Eine mobile Lichtsignalanlage leitet...
Quelle: HRO-News.de | Mo., 11:15 Uhr
Rostock-Toitenwinkel (PIHR) - Die Rostocker Kriminalpolizei ermittelt nach einem Einbruch in Kellerräume eines Mehrfamilienhauses in der Albert-Schweitzer-Straße im Stadtteil Toitenwinkel. Am Sonnabendmittag, 3. Mai 2025, meldeten die Geschädigten den Einbruch bei der Polizei. Nach vorliegenden Erkenntnissen verschafften sich bislang...
Quelle: HRO-News.de | Mo., 13:35 Uhr

Mietpreisbremse in Rostock und Greifswald soll weiterhin greifen

Rostock/Greifswald (MIS) • In den Universitätsstädten Rostock und Greifswald sollen die wohnungsmarktpolitischen Instrumente Mietpreisbremse und abgesenkte Kappungsgrenze auch weiterhin zur Anwendung kommen, um Mieterinnen und Mieter auf dem angespannten Wohnungsmarkt zu entlasten. Bauminister Christian Pegel stellte diese Woche im Kabinett den Entwurf einer entsprechenden Rechtsverordnung des Landes vor.

"Der Bund hat den Ländern die Möglichkeit gegeben, Gebiete mit angespannten Wohnungsmarkt zu bestimmen, damit dort Maßnahmen zur Mietpreisbegrenzung greifen können. Wir haben diese Möglichkeit 2018 genutzt und die Universitätsstädte Rostock und Greifswald als solche Gebiete für die Dauer von fünf Jahren bestimmt. Deutlich vor deren Ablauf haben uns beide Städte signalisiert, dass sie eine Verlängerung für sinnvoll halten. Ein Gutachten des Hamburger ,Gewos-Institut für Stadt-, Regional- und Wohnforschung‘ im Auftrag des Bauministeriums hat bestätigt, dass beide Wohnungsmärkte nach wie vor angespannt sind. Diesem Ergebnis entsprechen wir jetzt mit einer Rechtsverordnung", sagte Christian Pegel in Schwerin und erklärte, wie Mietpreisbremse und Kappungsgrenze funktionieren:

"Bei neu abzuschließenden Mietverträgen darf die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die in beiden Städte von 20 auf 15 Prozent gesenkte Kappungsgrenze bedeutet, dass bei bestehenden Mietverträgen innerhalb von drei Jahren die Miete nicht um 20, sondern nur um 15 Prozent, maximal aber bis zum Erreichen der ortsüblichen Vergleichsmiete steigen darf."

Mit der Mietpreisbremse werde der Anreiz vermindert, Bestandsmieter zu verdrängen, weil die Mietsteigerung bei Neuabschluss eines Mietvertrags begrenzt ist. Zudem wirkte sich der schnelle Anstieg von Mieten bei Wiedervermietung über die ortsübliche Vergleichsmiete mittelfristig auf das Niveau der Bestandsmieten aus. "Auch dem wirkt die Mietpreisbremse entgegen. Die Kappungsgrenze hingegen wirkt bei Bestandsmietverträgen dämpfend auf mögliche Mieterhöhungen", so Christian Pegel.

Er weist zugleich auf eine Einschränkung hin, die verhindern soll, dass die Mietpreisbremse Neubau oder umfassende Modernisierung von Wohnraum beeinträchtigt: "Der Bundesgesetzgeber schreibt vor, dass die Mietpreisbremse nicht für Wohnungen gilt, die nach dem 1. Oktober 2014 neu errichtet oder umfassend modernisiert wurden und dann erstmals vermietet werden."

Mecklenburg-Vorpommerns Bauminister wiederholt aber auch: "Die Mietpreisbremse ist sinnvoll, um die Symptome eines engen Mietwohnungsmarktes kurzfristig zu lindern. Für eine dauerhafte Entlastung müssen mehr Wohnungen bereitgestellt werden. Auch dabei unterstützen wir mit unseren Programmen zur Wohnraumförderung."

Hintergrund
Eine Mietpreisbegrenzung wurde mit dem 2015 verabschiedeten Mietrechtsnovellierungsgesetz des Bundes ermöglicht. Bereits seit 2013 ermöglicht das Mietrechtsänderungsgesetz, die Kappungsgrenze bei der Anpassung von bestehenden Mietverträgen an die ortsübliche Vergleichsmiete von 20 auf 15 Prozent zu reduzieren. Damit diese Instrumente genutzt werden können, wurden die Landesregierungen ermächtigt, per Rechtsverordnung für die Dauer von höchstens fünf Jahren Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten bestimmen.

In Mecklenburg-Vorpommern tritt die bisherige Verordnung zum 30. September 2023 außer Kraft. An ihre Stelle soll die neue Verordnung treten.

Nächste Schritte sind nun die Verbandsanhörung und eine nochmalige Kabinettsbefassung mit deren Auswertung. Ziel ist ein Inkrafttreten der neuen Rechtsverordnung am 1. Oktober 2023.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Lokales | Di., 20.01.1970 - 13:22 Uhr | Seitenaufrufe: 127
« zurück zur News-Übersicht
Sie möchten auch Ihre Pressemitteilungen hier veröffentlichen? Dann senden Sie diese bitte an presse «at» hro-news.de.
Wir behalten uns das Recht vor, bestimmte Mitteilungen ohne Angaben von Gründen nicht zu veröffentlichen.
www.hro-news.de - Copyright 2025