Silvesterfeuerwerke in Rostock nur zwischen 16 und 6 Uhr abbrennen / News / HRO-News.de
Besuche HRO-News.de auf facebook
 

Wetter

News

Top 7 - Meist gelesene News
Rostock-Stadtmitte (RSAG) - Im Rahmen der aktuellen Gleisbauarbeiten zwischen der Petribrücke und dem Gerberbruch gab es Änderungen im Bauablauf. Bei der Straßenbahn kommt es zu Einschränkungen von Montagabend, 19. Mai 2025, bis voraussichtlich Freitagfrüh, 23. Mai 2025, jeweils in den Abend- und Nachtstunden von 21:15 Uhr bis circa 06:00...
Quelle: HRO-News.de | Fr., 17:12 Uhr
Familienworkshop "Kleckse suchen ein Zuhause" | Foto: Kulturhistorisches Museum Rostock/Hansestadt Rostock
Rostock-Stadtmitte (HRPS) - Zu einem besonderen Familienworkshop lädt das Kulturhistorische Museum Rostock am 21. Mai 2025 von 15 bis 16.30 Uhr ein. Unter dem Titel „Kleckse suchen ein Zuhause“ erwartet die Teilnehmenden ein kreativer Nachmittag, der Kunst, Farbe und Handwerk miteinander verbindet. In diesem interaktiven Workshop führt...
Quelle: HRO-News.de | Do., 11:25 Uhr
Internationaler Museumstag 18. Mai 2025 | Foto: Deutscher Museumsbund e.V./Hansestadt Rostock
Rostock-Stadtmitte (HRPS) - Anlässlich des Internationalen Museumstages am Sonntag (18. Mai 2025) lädt das Kulturhistorische Museum Rostock seine Besucherinnen und Besucher zu einem abwechslungsreichen Programm ein. Einblicke in die Geschichte Rostocks sowie kreative Mitmachaktionen werden geboten. Der Eintritt und alle Angebote sind an...
Quelle: HRO-News.de | Do., 11:21 Uhr
Saisonfinale in Liga 3! Während Dortmund II, Stuttgart II und Mannheim gegen den Abstieg kämpfen, geht es auch im Aufstiegsrennen heiß her. Cottbus, Saarbrücken und Rostock haben noch Platz 3 im Blick.
Quelle: kicker online | Sa., 14:26 Uhr
Umleitungsplan für die Vollsperrung am Bahnübergang in Rostock-Nienhagen. | Foto: geoport-hro.de/Tiefbauamt/Hansestadt Rostock
Rostock Nienhagen (HRPS) - Im Auftrag der Deutschen Bahn AG erneuert die Baufirma Dau GmbH seit Ende April den Bahnübergang am Güterverkehrszentrum in Rostock-Nienhagen. Im Zuge der Bauarbeiten muss die Hinrichshäger Straße (L 22) ab Mittwoch, 21. Mai 2025, bis voraussichtlich 19. Juni 2025 für sämtliche Verkehrsteilnehmerinnen und...
Quelle: HRO-News.de | Fr., 08:30 Uhr
Hallenschwimmbad Neptun | Foto: Amt für Schule und Sport/Hansestadt Rostock
Rostock-Hansaviertel (HRPS) - Wegen verschiedener Veranstaltungen kommt es im Juni zu abweichenden Schwimmzeiten beim öffentlichen Schwimmen in der 25-Meter-Halle des Hallenschwimmbades Neptun. Darüber informiert das Amt für Schule und Sport. Am Pfingstsonntag und Pfingstmontag, [strong]8. und 9. Juni 2025[/strong], findet das öffentliche...
Quelle: HRO-News.de | Do., 16:24 Uhr
Rostock (MAGS) - Der Verband der Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) des Landes Mecklenburg-Vorpommern feiert in diesem Jahr sein 35-jähriges Bestehen. Gesundheitsstaatssekretärin Sylvia Grimm überbrachte auf der Jubiläumsfeier am Wochenende in Rostock die Glückwünsche der Landesregierung und...
Quelle: HRO-News.de | Sa., 00:00 Uhr

Silvesterfeuerwerke in Rostock nur zwischen 16 und 6 Uhr abbrennen

Rostock (HRPS) • Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 mit ausschließlicher Knallwirkung (Silvesterfeuerwerke) dürfen im Bereich der Hansestadt Rostock nur in der Zeit von 16 Uhr des Silvestertages, vom 31. Dezember 2014, bis 6 Uhr des Neujahrsmorgens, dem 1. Januar 2015 abgebrannt werden. Darauf weist das Stadtamt hin. Im Abstand von 100 Metern zu stroh- oder mit Reet gedeckten Gebäuden dürfen generell keine pyrotechnischen Gegenstände der Kategorie 2 verwendet werden. Beim Abschuss von Raketen muss ein Mindestabstand von 200 Metern zu stroh- oder mit Reet gedeckten Gebäuden eingehalten werden.

Den auf der Verpackung der pyrotechnischen Gegenstände aufgedruckten Gebrauchsanweisungen ist unbedingt Folge zu leisten. Es dürfen nur pyrotechnische Gegenstände abgebrannt werden, die auf der Verpackung die Bestätigung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) besitzen.

Jedes Jahr zur Silvesterzeit ereignen sich zahlreiche Brände und Unfälle. Hauptursache ist immer wieder unsachgemäßer oder leichtsinniger Umgang mit Feuerwerkskörpern. Daher hier noch einmal Hinweise für die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen:
Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 1 dürfen grundsätzlich von Personen jeglichen Alters und während des gesamten Jahres abgebrannt werden. Pyrotechnik der Kategorie 2 darf nur von volljährigen Personen erworben und abgebrannt werden.

Den auf der Verpackung der pyrotechnischen Gegenstände aufgedruckten Gebrauchsanweisungen ist unbedingt Folge zu leisten. Der Verwendungsort (z.B. nur im Freien) ist unbedingt einzuhalten. Nach dem Anzünden ist ein Sicherheitsabstand einzuhalten. Pyrotechnische Gegenstände sind nicht in den Händen zu behalten! Raketen mit Führungsstab sind nicht in den Boden zu stecken. Hierfür sind standsichere Gefäße benutzen.

Pyrotechnische Gegenstände sind nicht von Personen im angetrunkenen Zustand abzubrennen. Weiterhin ist das Verschießen pyrotechnischer Gegenstände auf Personen oder Personengruppen sowie innerhalb von Personengruppen zu unterlassen. Auch das Verschießen oder Werfen von pyrotechnischen Gegenständen in Türen, Fenster oder Briefkästen ist untersagt.

"Blindgänger" sind auf keinen Fall nochmals zu zünden. Sie sind nach einer sicheren Wartezeit mit Wasser unschädlich zu machen.

Pyrotechnische Gegenstände sind nicht vom Balkon aus zu zünden oder von oben herunterzuwerfen.

Beim Zünden von pyrotechnischen Gegenständen müssen sich andere entflammbare Gegenstände in einer sicheren Entfernung oder einem verschlossenen Behältnis zu befinden. Sie sollten keinesfalls am Körper getragen werden.

Es dürfen nur pyrotechnische Gegenstände der Kategorien 1 und 2 erworben und abgebrannt werden, die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassen sind und mit der Zulassungsnummer (z.B. BAM-PII-1398 oder BAMPI-0363) gekennzeichnet sind.

Allgemein verboten ist:
a) das Abbrennen bzw. Abschießen pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie T (Seenotsignalmittel) zu anderen als zu den üblichen Notrufzwecken (s.a. § 145 Strafgesetzbuch).
b) das Abbrennen von Pyrotechnik der Kategorien 3 und 4 ohne Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz und Anzeige bei der zuständigen Behörde.

c) das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen aller Kategorien in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, sowie Reet- und Fachwerkhäusern (Reethäuser werden von der Verfügung erfasst, für die übrigen Gebäudearten gilt ein empfohlener Mindestabstand von 200 Metern zum betreffenden Gebäude).
d) das Schießen aus Schusswaffen, insbesondere aus Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit entsprechendem Schießbecher für pyrotechnische Sätze, da dies ein unerlaubtes Schieße n außerhalb von Schießstätten darstellt.

e) das Herstellen oder die Veränderung von Feuerwerkskörpern.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Lokales | Sa., 17.01.1970 - 11:24 Uhr | Seitenaufrufe: 190
« zurück zur News-Übersicht
Sie möchten auch Ihre Pressemitteilungen hier veröffentlichen? Dann senden Sie diese bitte an presse «at» hro-news.de.
Wir behalten uns das Recht vor, bestimmte Mitteilungen ohne Angaben von Gründen nicht zu veröffentlichen.
www.hro-news.de - Copyright 2025