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Rostock-Lichtenhagen (PIHR) - Gegen 17 Uhr wurde die Polizei zu einem Wohnungsbrand in der Mecklenburger Allee im Rostocker Stadtteil Lichtenhagen alarmiert. Der Brand brach in einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses aus und konnte durch die Feuerwehr gelöscht sowie ein Übergreifen der Flammen auf weitere Wohnungen verhindert werden. In der...
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Rostock/Neubrandenburg (PIHR) - Bei den landesweiten Verkehrskontrollen der Kampagne "Fahren.Ankommen.LEBEN" sind am gestrigen Montag insgesamt 460 Fahrzeuge an 79 Kontrollstellen überprüft worden. Beim Kontrollschwerpunkt "Überholen" stellten die eingesetzten Beamtinnen und Beamten insgesamt 37 Verstöße fest (22 im Bereich Rostock, 15 im...
Quelle: HRO-News.de | Di., 15:04 Uhr

Maßnahmen zum Schutz vor Geflügelpest

Rostock (HRPS) • Zum Schutz vor Geflügelpest hat Oberbürgermeister Roland Methling heute die Aufstallung von Geflügel in einem Rostocker Risikogebiet angeordnet.
Dies betrifft einen 500 Meter breiten Uferstreifen um den Rostocker Breitling. Geflügelhalten müssen in diesem Bereich  ihr Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse) ab sofort in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung), unterbringen.

Tierhalter, die Geflügel in diesem Gebiet halten und der Anzeigepflicht der Geflügelhaltung beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Hansestadt Rostock bisher nicht nachgekommen sind, haben sich unverzüglich unter der Telefonnummer 0381 381-8601 zu melden.

Am 5. November 2014 war in einem Putenbestand im Landkreis Vorpommern-Greifswald das Influenza-A-Virus vom Subtyp H5N8 nachgewiesen und damit der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt worden. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass das hochpathogene H5N8-Virus in der Wildvogelpopulation vorhanden ist, ist laut Erlass des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern zur Anordnung der Aufstallung von Geflügel in bestimmten Landesgebieten vom 05.11.2014 in den Risikogebieten die Aufstallung des Geflügels gemäß § 13 Abs. 1 Geflügelpest-Verordnung anzuordnen.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Gesundheit & Soziales | Sa., 17.01.1970 - 10:09 Uhr | Seitenaufrufe: 137
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