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Rostock/Neubrandenburg (PIHR) - Sommerzeit ist Fahrradzeit: Mit Anstieg der Temperaturen und Beginn der ersten Sommerferien in Deutschland wird wieder vermehrt in die Pedalen getreten. Ab heute hat die Polizei M-V daher Zweiradfahrer ganz besonders im Blick und widmet ihnen die monatliche Verkehrskampagne Fahren.Ankommen.LEBEN. Vor allem bei den...
Quelle: HRO-News.de | Di., 05:01 Uhr
„Pferde und Ponys“ statt „Indianer und Cowboys“ – Streit um Kinder-Kostümparty - Bild: WELT ONLINE
Eine Kita in Rostock hat eine Verkleidungsparty mit dem Motto „Indianer und Cowboys“ abgesagt. Stattdessen wurde das Thema „Pferde und Ponys“ gewählt, da das ursprüngliche Motto als anstößig empfunden wurde.
Quelle: WELT ONLINE | Fr., 16:55 Uhr
FC Hansa Rostock gegen Greifswalder FC: Sieben aktuelle GFC-Kicker waren schon in Rostock - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Die Verbindungen zwischen dem FC Hansa Rostock und dem Greifswalder FC sind im sportlichen Bereich groß. Sieben aktuelle Spieler des GFC trugen schon die Kogge auf der Brust. In der Sommerpause kamen zwei weitere hinzu.
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Sa., 06:12 Uhr
Eine Kita in Rostock ändert nach Kritik das Motto ihres Sommerfestes und handelt sich Kopfschütteln ein. Andere zeigen Verständnis für die Entscheidung.
Quelle: gmx.net | Fr., 14:38 Uhr
Kinder hatten sie sich gewünscht - Kita verbietet Party mit diesem Begriff - Bild: Bild.de
Nach Beschwerden eines Vaters sagte eine Kita die Party ab, nennt das Fest jetzt anders.
Quelle: Bild.de | Fr., 16:55 Uhr
Eine Kita in Rostock ändert nach Kritik das Motto ihres Sommerfestes und handelt sich Kopfschütteln ein. Andere zeigen Verständnis für die Entscheidung.
Quelle: 1und1.de | Fr., 14:40 Uhr
Vo0llsperrung nach Unfall auf B105 bei Rostock: Frau leicht verletzt - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Eine Frau ist bei einem Verkehrsunfall auf der B 105 am Donnerstagnachmittag (3. Juli) verletzt worden. Sie kam ins Krankenhaus. Die Bundesstraße war mehrere Stunden lang gesperrt.
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Fr., 13:58 Uhr

Hähnchenmastanlage Wattmannshagen

Amtliche Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschuztgesetz (BImSchG)

Rostock (StALU MM) • Die Roland und Matthias Streeb GbR, Dorfstraße 14 in 18279 Niegleve beabsichtigt, in der Gemarkung Wattmannshagen, Flur 3, Flurstück 33/1 eine Hähnchenmastanlage mit insgesamt 200.000 Masthähnchen zu errichten und zu betreiben. Die Anlage soll baldmöglichst in Betrieb genommen werden.

Für das Errichten und Betreiben der Anlage ist eine Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.09.2002 (BGBl. I S. 3830), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21.07.2011 (BGBl. I S. 1728) in Verbindung mit Nummer 7.1 c der Spalte 1 des Anhangs der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.03.1997 (BGBl. I S. 504), zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 2 der Verordnung vom 26.11.2010 (BGBl. I S. 1643) beantragt. Das Vorhaben unterliegt nach Nummer 7.3.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 28.07.2011 (BGBl. I S. 1690) der Umweltverträglichkeitsprüfung.

Der Antrag und die zugehörigen Unterlagen einschließlich der Umweltverträglichkeitsstudie werden einen Monat im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Dienststelle Rostock, Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft, Zimmer 953, Erich-Schlesinger-Str. 35 in 18059 Rostock während folgender Zeiten

montags, mittwochs und donnerstags 7.30 – 11.30  und 12.00 – 16.30 Uhr

dienstags 7.30 – 11.30  und 12.00 – 17.00 Uhr

und freitags 7.30 – 12.30 Uhr

und zusätzlich in der Amtsverwaltung Krakow am See, Bauamt, Markt 2 in 18292 Krakow am See während folgender Dienststunden

montags, dienstags und mittwochs 8.30 – 12.00  und 13:30 – 16:00 Uhr

donnerstags 8.30 – 12.00  und 13.30 – 18:00 Uhr

und freitags 8.30 – 12.00 Uhr

zur Einsichtnahme ausgelegt.

Die Auslegung beginnt am 12.09.2011 und endet mit Ablauf des 11.10.2011. Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 12.09.2011 bis einschließlich 25.10.2011 schriftlich bei den o.g. Behörden erhoben werden. Nach Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie denjenigen im Verfahren beteiligten Behörden bekannt gegeben, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt ist. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Sofern gegen das o.g. Vorhaben Einwendungen form- und fristgerecht erhoben worden sind, werden diese gemäß § 10 Abs. 6 BImSchG, auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben, am 19.01.2012 ab 9.00 Uhr und falls erforderlich am Folgetag ab 9.00 Uhr in 18279 Roggow, Teterower Str. 8, Dörpkraug erörtert.

Der Erörterungstermin ist öffentlich (§ 18 Absatz 1 der 9. BImSchV). Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Natur & Umwelt | Fr., 16.01.1970 - 06:18 Uhr | Seitenaufrufe: 546
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