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Berauschende Mittel und Zweiradfahrer sind die neuen Kontrollschwerpunkte der Verkehrskampagne "Fahren.Ankommen.LEBEN!"

Rostock/Neubrandenburg (PIHR) • Wenn Sekunden der Unachtsamkeit auf Alkohol, Drogen oder Medikamente treffen, werden die Straßen schnell zu Gefahrenzonen. Um die Verkehrssicherheit zu stärken und auf die Risiken aufmerksam zu machen, kommt es ab heute im gesamten Land vermehrt zu stationären oder mobilen Kontrollen. Die aktuellen Entwicklungen der Verkehrsunfallzahlen verdeutlichen die Bedeutung solcher Maßnahmen: Im Jahr 2025 ereigneten sich landesweit fast 800 Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss. Damit stiegen die Zahlen im Vergleich zum Vorjahr erneut an (2024: 744, 2025: 772). In allen Bereichen (Gesamtanzahl, Getötete, Schwerverletzte) gibt es laut Statistik ein Plus zu verzeichnen. Lediglich bei den leichtverletzten Personen gab es einen geringfügigen Rückgang.

Die Polizei appelliert daher eindringlich an alle Verkehrsteilnehmer, sich nur fahrtüchtig ans Steuer oder auf das Zweirad zu setzen. Bereits geringe Mengen Alkohol, berauschende Mittel oder bestimmte Medikamente können die Wahrnehmung, Reaktionsfähigkeit und das Einschätzungsvermögen erheblich beeinträchtigen.

Positiv entwickelt haben sich hingegen die Zahlen bei Verkehrsunfällen unter Drogeneinfluss. In sämtlichen Bereichen, insbesondere bei verletzten und getöteten Personen, konnten Rückgänge verzeichnet werden. Im Jahr 2025 kam es hierbei zu keinem tödlichen Verkehrsunfall.

Sorge bereitet weiterhin die Entwicklung der Unfallstatistik bei Zweiradfahrern, die auch vor diesem Hintergrund einen weiteren Schwerpunkt der Kontrollen darstellen. Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die Unfallzahlen erneut an (plus 5,97 %). Zwar ging die Zahl der getöteten Zweiradfahrer zurück, gleichzeitig wurden jedoch mehr Menschen verletzt oder schwer verletzt.

Den gesamten Monat Juni werden daher verstärkt Kontrollen in den acht Polizeiinspektionen der Polizeipräsidien Rostock und Neubrandenburg durchgeführt. Die Auftaktkontrolle findet heutigen Montag (01.Juni 2026), im Bereich der Polizeiinspektion Ludwigslust statt.

Für Pkw-Fahrer gilt grundsätzlich die 0,5-Promille-Grenze. Fahranfänger in der Probezeit sowie Fahrer unter 21 Jahren unterliegen der Null-Promille-Regelung. Bereits ab 0,3 Promille kann jedoch bei auffälliger Fahrweise oder einem Unfall eine Strafbarkeit vorliegen.

Für E-Scooter gelten dieselben Alkoholgrenzen wie für Autofahrer. Auch hier drohen bei Verstößen empfindliche Geldstrafen, Punkte und der Entzug der Fahrerlaubnis.

Radfahrer müssen ab 1,6 Promille mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Aber auch darunter kann bereits eine Strafbarkeit gegeben sein, wenn Ausfallerscheinungen festgestellt werden oder es zu einem Unfall kommt.

Im Zusammenhang mit Cannabiskonsum weist die Polizei darauf hin, dass auch nach der Teillegalisierung weiterhin klare Regeln im Straßenverkehr gelten. Wer unter dem Einfluss von Cannabis ein Fahrzeug führt, riskiert Bußgelder, Fahrverbote und strafrechtliche Konsequenzen. Besonders problematisch ist, dass die Wirkung individuell unterschiedlich und häufig länger anhaltend ist, als Betroffene vermuten. Die Kombination von Cannabis mit Alkohol oder Medikamenten erhöht die Gefahren zusätzlich erheblich.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Polizeibericht | Mi., 21.01.1970 - 15:31 Uhr | Seitenaufrufe: 0
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