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Im Juni beginnt der Open-Air-Konzertsommer im Rostocker Iga Park. Auch in diesem Jahr können bei einigen Konzerten die Eintrittskarten als Fahrausweise im ÖPNV genutzt werden. Welche Hinweise es sonst noch zur Anreise gibt – und wer in diesem Sommer auftritt.
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Land verbietet Volkstheater-Abriss + 145 neue Wohnungen + Fabian-Prozess wird fortgesetzt - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
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Ob Verkehrsunfälle, Sperrungen, Vermisstenmeldungen, Gewaltdelikte oder anderweitige Verbrechen. Aktuelle Polizei- und Verkehrsmeldungen aus Rostock finden Sie ab sofort rund um die Uhr auch in unserem Liveticker.
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Verwarngelder für illegales Parken und Befahren öffentlicher Grünflächen werden erhöht

Rostock (HRPS) • Das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen passt die Verwarngelder für Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit dem illegalen Parken auf öffentlichen Grünflächen an. Ab 1. Juni 2026 werden dafür 55 statt bisher 20 Euro anfallen. Durch die Erhöhung sollen städtische Grünanlagen besser geschützt und die Einhaltung der Grünflächensatzung konsequenter durchgesetzt werden.

„Öffentliche Grünflächen erfüllen eine wichtige Funktion für das Stadtklima, die Biodiversität und die Lebensqualität der Menschen in unserer Stadt.

Illegales Parken führt regelmäßig zu erheblichen Schäden an Vegetation und Bodenstruktur und beeinträchtigt die Nutzung der Flächen durch die Allgemeinheit“, unterstreicht Dr. Ute Fischer-Gäde, Senatorin für Stadtplanung, Bau, Klimaschutz und Mobilität.

Mit der Anhebung der Verwarnungsgelder soll das Bewusstsein für den verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichen Flächen geschärft werden. Die Anhebung erfolgt auf Basis der § 4 Abs. 1 Nr. 10 und § 11 der Grünflächensatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, § 2 und 5 der Kommunalverfassung MV sowie des §56 Abs. 1 und 2 des Ordnungswidrigkeitengesetzes. Die neuen Sätze treten ab dem 1.6.2026 in Kraft und gelten für alle Verstöße im Stadtgebiet.

Im Durchschnitt der beiden vergangenen Jahre mussten jeweils etwa 3.000-mal Verwarn- und Bußgelder verhängt werden. Solche Verwarngelder zu umgehen ist ganz einfach, indem zum Halten und Parken nur öffentlich ausgewiesene Parkflächen genutzt werden.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Verkehr | Mi., 21.01.1970 - 15:11 Uhr | Seitenaufrufe: 7
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