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Schlichten statt Richten – Kostengünstige Streitbeilegung ohne Rechtsanwalt und Gericht

Rostock (HRPS) • Statt Klage der Runde Tisch: Hier können Streitigkeiten, z.B. über die eingeworfene Fensterscheibe oder die zu hohe Hecke des Nachbarn, sowie weitere Ansprüche aus dem Nachbarrecht geschlichtet werden. Aber auch bei Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen kann durch Einschaltung der Schiedsstelle der Gang zum Gericht vermieden werden.

Seit nunmehr 30 Jahren gibt es in Rostock Schiedsstellen, in denen Bürgerinnen und Bürger der Hanse- und Universitätsstadt ehrenamtlich tätig sind. Grundlage dieser Tätigkeit bildet das Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern vom 10. Juli 1998.

Die Schiedsstellen sind jeweils mit einer vorsitzenden und einer stellvertretenden Schiedsperson besetzt. Diese wurden durch die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock auf fünf Jahre neu gewählt und anschließend durch das Amtsgericht Rostock verpflichtet. Die laufende Amtsperiode umfasst den Zeitraum von Februar 2026 bis Januar 2031.

[italic][strong]Verpflichtet wurden:[/strong][/italic]

[strong]Schiedsstelle Nordwest 1[/strong]

(Seebad Warnemünde, Diedrichshagen, Markgrafenheide, Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke, Groß Klein, Schmarl)
[strong]Bärbel Schade, Frank Schwanbeck[/strong]

[strong]Schiedsstelle Nordwest 2[/strong]

(Lichtenhagen, Lütten Klein, Evershagen)
[strong]Nils Jünger, Birgit Lau[/strong]

[strong]Schiedsstelle West[/strong]

(Reutershagen, Hansaviertel, Gartenstadt/Stadtweide)
[strong]Heike Leinhart, Stefan Haase[/strong]

[strong]Schiedsstelle Mitte[/strong]

(Kröpeliner-Tor-Vorstadt, Südstadt, Biestow, Stadtmitte, Brinckmansdorf)
[strong]Ashwin Shanmugam, Dr. Silke Nagel[/strong]

[strong]Schiedsstelle Ost[/strong]

(Dierkow mit Dierkow-Neu, Dierkow-Ost und Dierkow-West, Toitenwinkel, Gehlsdorf,

Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof)
[strong]Gabriele Börner, Michael Pierrefontaine[/strong]

[italic][strong]Was regeln Schiedsstellen?[/strong][/italic]

Die Schiedsstellen haben die Aufgabe, zwischen streitenden Einwohnerinnen und Einwohnern untereinander bzw. Einwohnerinnen bzw. Einwohnern und Firmen, Vereinen und sonstigen Einrichtungen zu schlichten und einen Vergleich herbeizuführen und somit den Rechtsfrieden zwischen den Beteiligten wiederherzustellen.

Bei diesen Streitigkeiten können sich Rostockerinnen und Rostocker an die Schiedsstellen wenden: Nachbarrechtsstreitigkeiten, Lärmbelästigungen, Schmerzensgeldforderungen, Schadensersatzforderungen, Beleidigungen, Sachbeschädigungen, leichte Körperverletzung u.a.

Nicht tätig werden darf eine Schiedsstelle bei Streitsachen aus dem Familienrecht, Arbeitsrecht bzw. im Streitfall mit Institutionen des öffentlichen Dienstes, notariellen Angelegenheiten und im Rahmen von Rechtsberatungen.

Bei bestimmten nachbarrechtlichen und strafrechtlichen Streitigkeiten ist der Schlichtungsversuch vor einer Schiedsstelle sogar zwingend erforderlich, bevor Klage bei einem Gericht erhoben werden kann.

[italic][strong]Welche Vorteile hat ein Schlichtungsverfahren?[/strong][/italic]

Eine zügige Bearbeitung der Angelegenheit spart Zeit und schont die Nerven. Oft tritt eine Kostenersparnis gegenüber teuren Gerichtsverfahren ein. Mit großer Wahrscheinlichkeit wird eine Vereinbarung getroffen, die zwischen den Streitparteien Ruhe auf Dauer nach sich zieht, weil es keine „Gewinner“ oder „Verlierer“ gibt.

Unterstützt werden die Schiedspersonen in ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit durch den Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (BDS). Es handelt sich um eine anerkannte Interessenvertretung der Schiedspersonen. Der BDS unterstützt die Schiedspersonen in ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit und organisiert Weiterbildungen. Des Weiteren arbeitet der BDS mit den Kommunalverwaltungen und Justizbehörden zusammen.

[italic][strong]Wo sind die Schiedsstellen zu finden?[/strong][/italic]

Auf der Internetseite des BDS unter www.bds-rostock.de befindet sich unter dem Reiter „Bürger“ der Button „Meine Schiedsperson“. Dort sollte bei der „Stadt/Gemeinde“ die Hanse- und Universitätsstadt Rostock und dann der Ortsamtsbereich eingegeben werden. Örtlich zuständig ist in der Regel die Schiedsstelle, in deren Bezirk die Antragsgegnerin oder der Antragsgegner wohnt. Es erscheinen die Namen der vorsitzenden und stellvertretenden Schiedspersonen und ihre Erreichbarkeit.

Außerdem können auch die Ortsämter sowie die Geschäftsstelle des Rechts- und Vergabeamtes (Frau Katja Lückert, Neuer Markt 1, 18055 Rostock, Tel. 0381 381-1167, Fax 0381 381-1936, E-Mail: katja.lueckert@rostock.de) Kontakte zu den Schiedspersonen vermitteln.

[strong][italic]Kontakt:[/italic][/strong]
[strong][italic]Katja Lückert[/italic][/strong]
[strong][italic]Rechts- und Vergabeamt[/italic][/strong]
[strong][italic]Neuer Markt 1, 18055 Rostock[/italic][/strong]
[strong][italic]Tel. 0381 381-1167[/italic][/strong]
[strong][italic]E-Mail: katja.lueckert@rostock.de[/italic][/strong]

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Stadt | Mi., 21.01.1970 - 15:01 Uhr | Seitenaufrufe: 0
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