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Bewaffneter Raub in Rostock - Tatverdächtiger zu mehrjähriger Freiheitsstrafe verurteilt
Rostock • Bereits im Frühjahr 2025 kam es in Rostock zu einem schweren Raubdelikt unter Einsatz eines Messers, nun wurde der Beschuldigte verurteilt.

Nach bisherigen Erkenntnissen traf der spätere Geschädigte den Tatverdächtigen zunächst in einer Regionalbahn von Bad Doberan nach Rostock. Nach dem Verlassen des Zuges begaben sich beide gemeinsam in Richtung Rostock-Südstadt. Auf Höhe der ehemaligen Kleingartenanlage am Pütterweg zog der Tatverdächtige plötzlich ein Messer und forderte den 24 jährigen deutschen Geschädigten unter Vorhalt der Waffe zur Herausgabe von Bargeld auf. Aus Angst vor einer möglichen schweren Verletzung übergab der 24-Jährige dem Täter einen Bargeldbetrag. Im Anschluss bedrohte der Tatverdächtige den Geschädigten mit weiterer Gewalt für den Fall, dass dieser ihm folgen oder die Polizei verständigen sollte, und entfernte sich anschließend in Richtung Rostocker Hauptbahnhof.

Die unmittelbar aufgenommenen Ermittlungen wurden durch das Kriminalkommissariat Rostock geführt. Dabei konnte festgestellt werden, dass der Tatverdächtige seine Flucht offenbar mit einem Taxi vom Hauptbahnhof aus fortsetzte. Durch zielgerichtete Ermittlungen sowie die Auswertung von Hinweisen auch durch Beamte des Polizeihauptreviers Reutershagen verdichtete sich im weiteren Verlauf der Tatverdacht gegen einen 31-jährigen syrischen Staatsangehörigen.

Der Tatverdächtige war bereits zuvor mehrfach wegen Gewaltdelikten polizeilich in Erscheinung getreten, sodass entsprechende Haftgründe vorlagen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Rostock erließ das Amtsgericht Rostock einen Haftbefehl, der im Mai 2025 vollstreckt werden konnte. (wir berichteten: siehe hierzu auch Pressemitteilung der Polizeiinspektion Rostock vom 26.05.2025: https://t1p.de/b7hfe)
Nach Abschluss der kriminalpolizeilichen Ermittlungen erhob die Staatsanwaltschaft Rostock Anklage vor dem Landgericht Rostock. In der Hauptverhandlung wurde der Angeklagte wegen schweren Raubes zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und elf Monaten verurteilt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Polizeibericht | Mi., 14.01.2026 11:51 Uhr | Seitenaufrufe: 4
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