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Quelle: HRO-News.de | Di., 17:16 Uhr
Rostock (PIHR) - Die Polizei warnt aus aktuellem Anlass vor einer Betrugsmasche über den Messenger-Dienst WhatsApp. Kriminelle versuchen dabei, die WhatsApp-Konten ihrer Opfer zu übernehmen und anschließend deren Kontakte mit täuschend echt wirkenden Nachrichten um Geld zu betrügen. Die Täter verschicken häufig Nachrichten im...
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Quelle: HRO-News.de | Fr., 11:09 Uhr

Schulanmeldungen für Rostocker Erstklässler

Rostock (HRPS) • Im Oktober starten die Anmeldungen für die Einschulung für das Schuljahr 2026/27 - wahlweise über das Internet oder über einen Papierfragebogen. Darüber informiert das Amt für Schule und Sport. Die Unterlagen müssen bis zum 31. Oktober 2025 ausgefüllt werden.

„Ich freue mich, dass sich die Eltern rege an der Onlineanmeldung beteiligen. In den vergangenen Jahren haben fast 80 % der Eltern die Anmeldung komfortabel und flexibel von zu Hause oder unterwegs vorgenommen. Damit sparen sich die Eltern auch die Porto- und ggf. Kopierkosten für die einzureichenden Unterlagen“, so Senator Steffen Bockhahn, Senator für Jugend und Soziales, Gesundheit, Schule und Sport. „Auch in diesem Jahr erhalten etwa 1.800 Eltern und Sorgeberechtigte die benötigten Anmeldeinformationen ab dem 4. Oktober per Brief“, so der Senator. Das Schreiben enthält nicht nur die Internetadresse für die Onlineanmeldung, sondern auch ein individuelles Zugangskennwort sowie ausführliche Informationen zum Anmeldeverfahren. Der Anmeldebogen kann online ausgefüllt und abgeschickt werden. Es ist aber auch eine Rücksendung per Post bis zum 31. Oktober 2025 möglich. Wer bis zum 15. Oktober keine Anmeldeunterlagen erhalten hat, meldet sich gern unter der E-Mail-Adresse einschulung@rostock.de beim Amt für Schule und Sport.

Die Anmeldung für das kostenfreie SchülerTicket erfolgt ab dem Schuljahr 2026/2027 für die zukünftigen Erstklässler über ein Online-Portal. Die entsprechenden Informationen werden mit den Einschulungsunterlagen mitgeteilt.

Mit Beginn des Schuljahres 2026/27 werden die Kinder schulpflichtig, die in der Zeit vom 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026 sechs Jahre alt werden. Für diese Kinder besteht seitens der Eltern Anmeldepflicht an der örtlich zuständigen kommunal getragenen Schule. Die Anmeldung ist durch die Sorgeberechtigten einvernehmlich vorzunehmen. Für Kinder, die für das Schuljahr 2025/26 vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, besteht seitens der Eltern erneut die Anmeldepflicht für das Schuljahr 2025/26.

Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027 sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten mit Beginn des Schuljahres vorzeitig eingeschult werden, wenn sie für den Schulbesuch körperlich, geistig und verhaltensmäßig hinreichend entwickelt sind. Dazu ist ein schriftlicher Antrag an die örtlich zuständige Grundschule zu richten, der neben einer Begründung auch einen Kitaentwicklungsbericht enthält.

Die Einschulung kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten im Einvernehmen mit der Schulleitung auch um ein Jahr zurückgestellt werden. Bei der Entscheidung werden der schulpsychologische Dienst und das Ergebnis der schulärztlichen Untersuchung einbezogen. Auch hierfür ist ein schriftlicher Antrag notwendig.

„Damit das Verfahren zügig durchgeführt werden kann, sollte die Anmeldung bis zum 31. Oktober 2025 vorgenommen werden. Auch wenn die Entscheidungen voraussichtlich erst im Mai 2026 feststehen, können in der Zwischenzeit die erforderlichen Diagnostiken und Tests durchgeführt werden. Jedem Kind soll ein bestmöglicher Start in die Schule ermöglicht werden, daher ist es auch besonders wichtig, dass die Angaben bei der Anmeldung so gewissenhaft und genau wie möglich vorgenommen werden“, appelliert Senator Bockhahn an alle Eltern.

Der Schulsenator macht noch auf einen wichtigen Baustein des Einschulungsverfahrens aufmerksam: „Wichtig ist auch, dass die Eltern der Einladung vom Gesundheitsamt für die obligatorische Schuleingangsuntersuchung folgen. Dieser Termin ist entscheidend für das Einschulungsverfahren. Wenn Termine ohne Absage nicht eingehalten werden, haben die Mitarbeitenden im Gesundheitsamt Leerlauf und dadurch verlängert sich die Wartezeit für andere Eltern.“

Wer in Rostock eine nicht örtlich zuständige Schule besuchen möchte, weil er oder sie zum Beispiel im Landkreis Rostock wohnt, muss eine schriftliche Genehmigung des Schulträgers der Heimatgemeinde vorlegen. Um im Anmeldeverfahren Berücksichtigung zu finden, sollte ein entsprechender Anmeldebogen über die E-Mail-Adresse einschulung@rostock.de angefordert werden.

Alle Informationen rund um die Einschulung sind im Internet unter der Adresse www.rostock.de/einschulung zusammengefasst. Nachfragen beantwortet das Amt für Schule und Sport unter der E-Mail-Adresse einschulung@rostock.de.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Bildung | Mi., 21.01.1970 - 09:31 Uhr | Seitenaufrufe: 5
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