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Quelle: HRO-News.de | Fr., 11:09 Uhr

20. LALLF-Jahresbericht: Sicherheit für Mensch, Tier, Pflanze und Umwelt

Rostock (MLUV) • Das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LALLF) feiert sein 20. Bestehen und hat heute im Rahmen einer Festveranstaltung auch seinen Jahresbericht 2024 vorgestellt. Zentrale Ergebnisse wurden durch Agrarstaatssekretärin Elisabeth Aßmann und LALLF-Direktor Stephan Goltermann in Rostock präsentiert.

„Das LALLF ist eine tragende Säule des vorsorgenden Verbraucher- und Tierschutzes, der Pflanzen- und Lebensmittelsicherheit sowie der landwirtschaftlichen Überwachung in unserem Bundesland. Es fungiert als wissenschaftliches Frühwarnsystem: Es erkennt Risiken frühzeitig, sichert Qualität und schützt damit, was uns alle betrifft: die Gesundheit von Mensch, Tier, Pflanze und Umwelt“, betonte Agrarstaatssekretärin Elisabeth Aßmann.

Leistungsdaten 2024: Über eine halbe Million Proben untersucht

Im Jahr 2024 wurden im LALLF insgesamt rund 527.000 Proben bearbeitet – davon allein über 474.000 im Bereich der Tierseuchendiagnostik. In der Lebensmittelüberwachung wurden 13.792 Proben untersucht, darunter über 7.000 Lebensmittelproben, rund 2.500 Proben aus der Fleischuntersuchung sowie 378 aus der Futtermittelkontrolle. Im Pflanzenschutzdienst wurden zudem über 37.000 Proben analysiert.

Im LALLF wurden zudem insgesamt 27.945 Kontrollen durchgeführt, davon 14.734 Kontrollen im Pflanzenschutz, 12.004 Kontrollen in der Fischerei und 1.028 Kontrollen in anderen Bereichen (Öko-, Tierarznei-, Futtermittelkontrolle).

Klimawandel verändert Krankheitsbilder von Tieren und Pflanzen

Ein zentrales Thema des Berichts ist die Ausbreitung vektorübertragener Tierkrankheiten: Ein Vektor ist ein lebender Organismus, der Krankheitserreger von einem infizierten Tier auf einen Menschen oder ein anderes Tier überträgt. Dabei handelt es sich häufig um Stechmücken, Zecken, aber auch um Fliegen, Flöhe und Läuse.

2024 wurde das West-Nil-Virus bei Wildvögeln in MV nachgewiesen. Von 98 untersuchten Proben waren 6 positiv. Auch das Usutu-Virus trat erneut auf – mit 12 positiven Fällen, darunter Amseln, Auerhühner und ein Humboldtpinguin. Ein systematisches Monitoring existiert bislang nicht – die Dunkelziffer gilt als hoch.

Sorge bereitet zudem die durch Gnitzen übertragene Blauzungenkrankheit, die sich 2023 aus den Niederlanden nach Deutschland ausgebreitet hat und in 2024 auch in einer Schafhaltung und in einem Rinderbestand im Landkreis-Parchim nachgewiesen wurde. Zu ihren Leitsymptomen gehört eine durch Zyanose blaugefärbte Zunge bei Krankheitsausbruch.

Infizierte Gnitzen bleiben lebenslang mit dem Blauzungenvirus infiziert und können nach einer Woche Entwicklungszeit das Virus mit einer Blutmahlzeit auf einen neuen Säugetierwirt übertragen. Feuchtwarme Weiden mit großen Nutztierherden sind dafür der ideale „Speisesäle“. Im Blutkreislauf infizierter, nicht geimpfter Säugetiere zirkuliert das Virus mindestens 100 Tage, also wenigstens einen Sommer lang. Erst die kalte Jahreszeit kann durch Absterben der Mücken und Sinken der Viruslast im Wirtstier den Infektionszyklus unterbrechen.

Einen Schutz vor massiver Verbreitung bietet ein wirksamer Impfstoff, der erst in der zweiten Jahreshälfte 2024 in Deutschland zur Verfügung stand. Mindestens 80 % der Nutztiere sollten über einen ausreichenden Impfschutz verfügen, um das Geschehen zum Stillstand zu bringen. Das LALLF hat 2024 neben der Blutuntersuchung auch die Antikörperdiagnostik an Milchproben etabliert. Zunehmend wurden ganze Bestandsuntersuchungen auf Antikörper eingesandt, um Entscheidungen zur Impfstrategie zu treffen.

„MV setzt bei der Blauzunge auf eine strukturierte Überwachung – das ist aktive Seuchenprävention im Klimawandel“, betonte Aßmann und wies darauf hin, dass die anzeigepflichtige Tierseuche für den Menschen ungefährlich ist, weshalb Fleisch- und Milchprodukte ohne Bedenken verzehrt werden können.

Zuckerrübenanbau unter Druck: Neue Schädlinge in MV

Auch im Pflanzenbau zeigen sich neue Risiken durch Vektoren: Die Schilf-Glasflügelzikade, Überträgerin des SBR-Syndroms, wurde in 9 von 11 untersuchten Zuckerrübenflächen nachgewiesen. In MV werden Zuckerrüben auf rund 33.000 Hektar angebaut. Zwar wurde der Erreger bislang hierzulande nicht festgestellt, doch das Vorkommen von insgesamt 58 adulte Tiere und 137 Larven sprechen für eine stabile Etablierung und erhöhen die Gefahr des Auftretens von Schaderregern.

Moderne Technik für wirksameren Verbraucherschutz

Seit Mitte 2024 setzt das LALLF eine Drohne mit Multispektral-Kamera ein – unter anderem zur Überwachung des ökologischen Landbaus. Damit lassen sich Verstöße präzise aufspüren, etwa durch unzulässigen Stoffeintrag. Auch Tierkennzeichnung, Ausläufe und Flächennutzung können effizienter kontrolliert werden.

Lebensmittelüberwachung: 11,5 % Beanstandungen – Schwerpunkt Kennzeichnung

Insgesamt wurden im LALLF in 2024 im Bereich Lebensmittelüberwachung 7.589 Proben analysiert. Die Gesamtbeanstandungsquote lag bei 11,5 %. Besonders häufig betrafen die Mängel die Kennzeichnung (74,6 %), etwa durch unvollständige Inhaltsangaben, fehlerhafte Nährwertkennzeichnung oder irreführende Werbung. „Verbraucherschutz beginnt beim Etikett – hier zeigt der Bericht Handlungsbedarf“, so die Staatssekretärin.

Fazit: Wissenschaftliche Kompetenz für Vorsorge und Vertrauen

Abschließend würdigte Staatssekretärin Aßmann: „Wir brauchen das LALLF mehr denn je – als Schnittstelle zwischen Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Gesundheit. Mein Dank gilt allen Mitarbeitenden für ihren täglichen Einsatz für ein sicheres und nachhaltiges Mecklenburg-Vorpommern.“

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Umwelt & Natur | Mi., 21.01.1970 - 07:22 Uhr | Seitenaufrufe: 101
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