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Die Polizei stellt mehrere Verstöße bei Fahrzeugführern im PP Rostock fest

Rostock/Mecklenburg-Vorpommern (PIHR) • In den vergangenen 48 Stunden stellte die Polizei im Bereich des Polizeipräsidiums Rostock insgesamt elf Verstöße von Fahrzeugführern im öffentlichen Straßenverkehr fest, bei denen eine alkohol- bzw. rauschmittelbedingte Beeinflussung vorlag bzw. keine erforderliche Fahrerlaubnis vorhanden war.

Zwei Fahrzeugführer führten ihr jeweiliges Fahrzeug dabei unter dem Einfluss berauschender Mittel. So wurde jüngst in den heutigen Morgenstunden durch Einsatzbeamte des Polizeireviers Sternberg gegen 02:30 Uhr ein 45-jähriger Rumäne kontrolliert, der mit einem Transporter auf der B104 Höhe Thurow bei Brüel festgestellt wurde. Ein durchgeführter Drogenvortest reagierte hierbei positiv auf Kokain.

Des Weiteren wurden insgesamt 17 Personen festgestellt, die ihr Fahrzeug im alkoholisierten Zustand führten. Trauriger Spitzenreiter war hier ein 37-Jähriger, welcher am Mittwochabend gegen 21:15 Uhr in der St.-Petersburger Straße im Rostocker Stadtteil Lütten Klein einer Verkehrskontrolle unterzogen wurde. Der Deutsche wies einen Atemalkoholwert von 2,26 Promille auf. Die Polizei wurde zuvor auf den Transporterfahrer aufmerksam, da er zuvor mit defektem Licht unterwegs war.

In Schwerin wurden am gestrigen Abend gegen 20 Uhr zwei E-Scooter-Fahrer in der Plater Straße festgestellt, die aufgrund von Auffälligkeiten am Versicherungskennzeichen einer Verkehrskontrolle unterzogen werden sollten. Während einer der Männer flüchten konnte, wurde der zweite Mann, ein 37-jähriger Tunesier, gestoppt und entsprechend kontrolliert. Hierbei ergab sich der Verdacht, dass er unter dem Einfluss von alkoholischen Getränken als auch Medikamenten stehen könnte. Zudem war der E-Scooter nicht pflichtversichert und wurde aufgrund unklarer Eigentumsverhältnisse sichergestellt.

Jedoch wurden nicht nur Fahrzeugführer kontrolliert, die zuvor an Land unterwegs waren. Einsatzkräfte des Polizeihauptreviers Güstrow stellten am gestrigen Nachmittag gegen 14:30 Uhr in Bülow Burg nach einem Zeugenhinweis einen 58-Jährigen fest, der sein Boot zuvor auf dem Parumer See geführt habe. Dabei soll er alkoholisiert gewesen sein. Während der Sachverhaltsklärung stellten die Polizisten starken Alkoholgeruch bei dem Deutschen fest. Dieser räumte schlussendlich den vorherigen Alkoholkonsum gegenüber den Beamten ein. Da ein Atemalkoholtest nicht durchgeführt werden konnte, wurde im KMG Güstrow eine entsprechende Blutprobenentnahme durchgeführt.

Daneben stellte die Polizei vier Personen fest, die gänzlich ohne erforderliche Fahrerlaubnis unterwegs waren. Im Bereich des Polizeireviers Gadebusch war am gestrigen Nachmittag eine 54-Jährige mit ihrem Microcar unterwegs, die bereits durch mehrmaliges Fahren ohne Fahrerlaubnis polizeilich aufgefallen war. Gegen 15:30 Uhr wurde die Deutsche auf der B208 zwischen den Ortschaften Roggendorf und Ziethen erneut festgestellt und folglich kontrolliert. Da weiterhin die notwendige Berechtigung zum Führen ihres Fahrzeuges fehlte, musste ihr Beifahrer als Fahrzeugführer einspringen.

Unter den elf Verkehrssündern fanden sich letztlich zwei Frauen und neun Männer, gegen die durch die jeweils zuständige Kriminalpolizei entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden.

Diese Ergebnisse zeigen einmal mehr, dass die Maßnahmen der Polizei zur Bekämpfung von Verkehrsdelikten unabdingbar sind, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Polizeibericht | Mi., 21.01.1970 - 06:03 Uhr | Seitenaufrufe: 74
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