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Jagen in der Rostocker Heide - Begehscheine werden ausgeschrieben

Rostock (HRPS) • Das Stadtforstamt Rostock bietet für das Jagdjahr 2025/2026 wieder die Möglichkeit, in der einzigartigen Landschaft der Rostocker Heide zu jagen. Interessierte Jägerinnen und Jäger können dafür verschiedene Jagderlaubnisscheine erwerben. Wer sich sowohl längerfristig für ein attraktives Jagdgebiet als auch für die Konzentration auf Naturerlebnis und jagdlichen Erfolg entscheiden möchte, findet in der Rostocker Heide dafür beste Voraussetzungen.

Ab heute (24. Februar 2025) sind die entgeltlichen Jagderlaubnisscheine - sogenannte Begehscheine - für das Jagdjahr 2025/2026 ausgeschrieben. Diese enthalten die Berechtigung, für ein Jagdjahr in einem vorgesehenen Pirschbezirk der Rostocker Heide zu jagen. Anschließend können sie in der Regel jährlich verlängert werden, sofern der Mindestabschuss von drei Stücken Schalenwild (davon ein Stück verbeißendes Schalenwild – ohne Trophäenträger) erreicht wird.

In allen Begehscheingebieten (Pirschbezirken) können die heimischen Schalenwildarten Rot-, Dam-, Schwarz- und Rehwild bejagt werden – der Abschuss ist nur durch den Gesamtabschussplan für den Eigenjagdbezirk der Rostocker Heide begrenzt. Das Stadtforstamt bietet mit den „Begehscheinen“ unter anderem die selbständige Einzeljagd im zugewiesenen Pirschbezirk, die Beteiligung an einer Gesellschaftsjagd (Revierjagd), eine sehr gute jagdliche Infrastruktur und eine reibungslose Wildvermarktung (Wildbret kann bei Bedarf auch erworben werden) sowie jederzeit Unterstützung bei allen jagdlichen Fragen. Für die Jagdausübung in den städtischen Forsten ist ausschließlich bleifreie Munition zugelassen.

Die Pirschbezirke sind in Listen zusammengefasst, aus denen Größe, Lage, Grenzen und zugeordneter Abschuss ersichtlich sind. Diese Listen können einschließlich Übersichtskarte und allgemeiner Vergabebedingungen bis zum 17. März 2025 im Internet heruntergeladen werden oder über das Stadtforstamt Rostock, Tel. +49 381 381-8900, E-Mail forstamt@rostock.de , bezogen werden.

Wer eine solche Jagderlaubnis erhalten möchte, sollte sein schriftliches und unterzeichnetes Gebot in einem verschlossenen Umschlag entsprechend Nr. 4 der im Katalog genannten Bedingungen im Stadtforstamt Rostock, Wiethagen 9b, 18182 Rostock, bis spätestens 17. März 2025, 9 Uhr, einreichen.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Umwelt & Natur | Mi., 21.01.1970 - 04:26 Uhr | Seitenaufrufe: 0
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