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In einem Haus in Rostock bricht Montagnacht im Keller ein Feuer aus. Den Einsatzkräften gelingt es, den Brand unter Kontrolle zu bringen. Mehrere Menschen werden ins Krankenhaus gebracht und ein Teil der Bewohner kann die Nacht nicht in dem Haus verbringen.
Im bundesweiten Wettbewerb wird ein junger Mann aus Lübz im Landkreis Ludwigslust-Parchim zum besten Auszubildenden Deutschlands gekürt.
Einer der größten Gewerbesteuer-Zahler der Hansestadt will seine Produktionsflächen erweitern. Doch dafür muss ein Waldgebiet so groß wie 15 Fußballfelder weichen. Umweltschützer lehnen das Vorhaben ab. Was das Unternehmen EEW dazu sagt.
Feuerwehr-Großeinsatz in Rostock am Montagabend (8. Dezember): Bei einem Kellerbrand in einem Wohnhaus im Stadtteil Toitenwinkel wurden mehrere Menschen verletzt, zwei kamen mit Verdacht auf Rauchvergiftung ins Krankenhaus.
Nach drei Jahren im Amt wirkt Eva-Maria Kröger (Linke) zunehmend „gefrustet“ – über das System „öffentlicher Dienst“. Was sie an ihrer Verwaltung stört und welche Veränderungen sie sich wünscht.
Vor der Nordkurier-Kamera spricht ein Zeuge über eine womöglich entscheidende Sichtung - an dem Tag, als der achtjährige Junge verschwand und getötet wurde.
Für 60-Jährigen endete Fährüberfahrt in der Justizvollzugsanstalt
Rostock-Überseehafen (BPHR) • Für einen 60-jährigen tschechischen Staatsangehörigen endete am Samstagmorgen, den 16. Dezember.2023 gegen 06:30 Uhr die Fährüberfahrt von Schweden nach Rostock in der Justizvollzugsanstalt.
Dieser wurde durch die Bundespolizisten im Rahmen der Binnengrenzfahndung als Fahrer eines Kleintransporters festgestellt. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung des Tschechen stellten die Beamten fest, dass gegen den 60-Jährigen ein Vollstreckungshaftbefehl vorlag. Dieser wurde von der Staatsanwaltschaft Stuttgart im Oktober 2023 erlassen, nachdem der Mann eine Geldstrafe in Höhe vom 3.500,- Euro nicht gezahlt hatte. Zu dieser Zahlung wurde er durch das Amtsgericht Stuttgart wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis im Dezember 2022 rechtskräftig verurteilt. Da er der Zahlung bisher nicht nachgekommen war und er die Geldstrafe auch vor Ort nicht begleichen konnte, wurde er zur Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe von 140 Tagen in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt verbracht.
Zudem wurde ein neuerliches Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis durch die Bundespolizisten eingeleitet, da seit Juli 2009 ein aktives Fahrverbot für die Bundesrepublik Deutschland besteht und er eine erforderliche Fahrerlaubnis nicht vorlegen konnte.
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Polizeibericht | Di., 20.01.1970 - 18:01 Uhr | Seitenaufrufe: 63« zurück zur News-Übersicht
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