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Im Warnemünder Hübner Hotel sind Stammgäste und langjährige Mitarbeiter Teil der Philosophie, sagt Christoph Gäbler, der das Haus seit einem Jahr leitet. Warum manche Urlauber seit Generationen immer wiederkehren – und Angestellte gar nicht erst gehen wollen.
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Vor allem das Ost-West-Gefälle bei den Löhnen empfinden die Rostocker als unfair. Für mehr Geld wegziehen, wollen jedoch die wenigsten.
Die Rostockerin Carla Seeberger tauscht regelmäßig Tupfer gegen Mikro und tritt neben Medizinstudium und Arbeit als OP-Schwester als Sängerin „Carls8berg“ auf. Beim Landesrockfestival räumte sie den ersten Preis ab. Der OZ verrät sie, wie sie den Spagat zwischen beiden Welten schafft.
In Rostock startet der Cannabis-Club „Piff Paff Cannabis“ mit dem legalen Anbau von Hanfpflanzen in der Kröpeliner-Tor-Vorstadt. Der Verein setzt auf ökologischen Anbau und will den Schwarzmarkt bekämpfen. Damit ist der Club in MV nicht allein.
Was war Ihre außergewöhnlichste Unterkunft? Vielleicht ein Weinfass? Ein Strandkorb oder ein Baumhaus? Seit einigen Jahren punkten Hotels mit immer spezielleren Schlafmöglichkeiten. Eine neue mit Rostockbezug...
Für 60-Jährigen endete Fährüberfahrt in der Justizvollzugsanstalt
Rostock-Überseehafen (BPHR) • Für einen 60-jährigen tschechischen Staatsangehörigen endete am Samstagmorgen, den 16. Dezember.2023 gegen 06:30 Uhr die Fährüberfahrt von Schweden nach Rostock in der Justizvollzugsanstalt.
Dieser wurde durch die Bundespolizisten im Rahmen der Binnengrenzfahndung als Fahrer eines Kleintransporters festgestellt. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung des Tschechen stellten die Beamten fest, dass gegen den 60-Jährigen ein Vollstreckungshaftbefehl vorlag. Dieser wurde von der Staatsanwaltschaft Stuttgart im Oktober 2023 erlassen, nachdem der Mann eine Geldstrafe in Höhe vom 3.500,- Euro nicht gezahlt hatte. Zu dieser Zahlung wurde er durch das Amtsgericht Stuttgart wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis im Dezember 2022 rechtskräftig verurteilt. Da er der Zahlung bisher nicht nachgekommen war und er die Geldstrafe auch vor Ort nicht begleichen konnte, wurde er zur Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe von 140 Tagen in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt verbracht.
Zudem wurde ein neuerliches Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis durch die Bundespolizisten eingeleitet, da seit Juli 2009 ein aktives Fahrverbot für die Bundesrepublik Deutschland besteht und er eine erforderliche Fahrerlaubnis nicht vorlegen konnte.
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Polizeibericht | Di., 20.01.1970 - 18:01 Uhr | Seitenaufrufe: 63« zurück zur News-Übersicht
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