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Quelle: HRO-News.de | Di., 11:14 Uhr
Fußball-Drittligist Hansa Rostock will seinen aktuellen Positivtrend fortsetzen. Im Heimspiel gegen Alemannia Aachen soll der vierte Sieg in Serie gelingen.
Rostock-Stadtmitte (HRPS) - Noch bis zum 4. Januar 2026 ist die Ausstellung „40 prägende Jahre. Rostock als Bezirkshauptstadt“ im Kulturhistorischen Museum Rostock zu sehen. Sie beleuchtet Rostocks Weg von der Trümmerstadt nach dem Zweiten Weltkrieg zur politischen und wirtschaftlichen Schaltstelle der DDR. Im Fokus stehen der...
Quelle: HRO-News.de | Di., 11:12 Uhr
Der Anspruch war hoch: Mit Gründung der „Mittagsmatrosen“ sollten Rostocks Schulkinder regionales und gesundes Essen bekommen. Doch seit dem Start des kommunalen Unternehmens im Sommer häufen sich die...
Protest regt sich gegen die neue Wehrpflicht. Am Freitag (5. Dezember) wollen Schüler mehreren Städten in MV - darunter in Rostock und Neubrandenburg – gegen die Pläne der Bundesregierung auf die Straße gehen. Die OZ ist mit einem Liveticker in Neubrandenburg und Rostock dabei.
Der Advent ist voller Geschichten und Aktionen. Für unser 5. Adventstürchen stellen wir den ersten Bildband des Fotografen Martin Moratz vor – ein exklusives Weihnachtsgeschenk.
Ein Abbiegefehler sorgt in der Rostocker Innenstadt für Verkehrsbehinderungen. Der Autofahrer wird leicht verletzt. Die Fahrgäste der Straßenbahn hatten Glück.
Für 60-Jährigen endete Fährüberfahrt in der Justizvollzugsanstalt
Rostock-Überseehafen (BPHR) • Für einen 60-jährigen tschechischen Staatsangehörigen endete am Samstagmorgen, den 16. Dezember.2023 gegen 06:30 Uhr die Fährüberfahrt von Schweden nach Rostock in der Justizvollzugsanstalt.
Dieser wurde durch die Bundespolizisten im Rahmen der Binnengrenzfahndung als Fahrer eines Kleintransporters festgestellt. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung des Tschechen stellten die Beamten fest, dass gegen den 60-Jährigen ein Vollstreckungshaftbefehl vorlag. Dieser wurde von der Staatsanwaltschaft Stuttgart im Oktober 2023 erlassen, nachdem der Mann eine Geldstrafe in Höhe vom 3.500,- Euro nicht gezahlt hatte. Zu dieser Zahlung wurde er durch das Amtsgericht Stuttgart wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis im Dezember 2022 rechtskräftig verurteilt. Da er der Zahlung bisher nicht nachgekommen war und er die Geldstrafe auch vor Ort nicht begleichen konnte, wurde er zur Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe von 140 Tagen in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt verbracht.
Zudem wurde ein neuerliches Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis durch die Bundespolizisten eingeleitet, da seit Juli 2009 ein aktives Fahrverbot für die Bundesrepublik Deutschland besteht und er eine erforderliche Fahrerlaubnis nicht vorlegen konnte.
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Polizeibericht | Di., 20.01.1970 - 18:01 Uhr | Seitenaufrufe: 63« zurück zur News-Übersicht
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