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Der Malchower SV feiert beim FSV Bentwisch einen 4:2-Auswärtssieg. Die Gäste kamen zunächst schwer ins Spiel und lagen zurück. Wie die MSV-Kicker die Partie nach der Pause noch drehten – und welche Rolle ein Platzverweis spielte.
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Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Mi., 05:06 Uhr
Wassertemperaturen der Ostsee in Warnemünde, Kühlungsborn, Binz, Heringsdorf am 01.10.2026 - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Ob als Abkühlung im Sommer oder eine Mutprobe im Winter: Das Bad in der Ostsee lohnt sich zu jeder Jahreszeit. Doch wie warm ist das Wasser entlang der Küste von MV gerade? Unsere Karte zeigt täglich die aktuellen Messwerte an den größten Stränden.
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Do., 06:35 Uhr

Stadtverwaltung hat Jugend-Tanzveranstaltungen nicht verboten

Rostock (HRPS) • Senator Steffen Bockhahn nimmt Stellung zu Vorwürfen, die insbesondere in sozialen Medien kursierten: „In den vergangenen Tagen wurde der Eindruck erweckt, das Rostocker Jugendamt hätte den Jugendclub im Theater des Friedens verboten oder unmöglich gemacht. Das ist falsch.“
Der Senator erläutert, dass durch mehrere Hinweise der behördliche Jugendschutz informiert wurde: „Bei der ersten Veranstaltung wurden erhebliche Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz festgestellt. Der Betreiber wurde darauf hingewiesen und die Gesetzeslage erläutert.“ So ist es laut § 5 des Jugendschutzgesetzes verboten, dass Jugendliche unter 16 Jahren ohne Begleitung der Eltern oder von denen Beauftragte an Tanzveranstaltungen teilnehmen dürfen.
„Es können davon Ausnahmen zugelassen werden. Diese müssen aber vom Veranstalter beantragt werden. Auch dazu wurden dem Betreiber konkrete Vorschläge gemacht“, so der Senator. „Verbote hat kein Amt ausgesprochen. Im Gegenteil dazu bieten wir weiter Beratung und Unterstützung an. Der Ball oder besser die Diskokugel liegt also nicht in unserem Spielfeld.“

In § 5 des Jugendschutzgesetzes heißt es: „Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden.“ Die beiden weiteren Absätze regeln Ausnahmen dazu.



Linktipp:
https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__5.html

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Gesundheit & Soziales | Di., 20.01.1970 - 17:25 Uhr | Seitenaufrufe: 79
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