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Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Fr., 04:04 Uhr
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Quelle: HRO-News.de | Do., 17:05 Uhr

Jetzt Förderung internationaler Projekte für 2023 beantragen

Rostock (HRPS) • Frieden, Völkerverständigung und Weltoffenheit sind Werte, die für die Förderung internationaler Austauschprojekte der Hanse- und Universitätsstadt mit Partnern aus befreundeten und Partnerstädten sehr wichtig sind. Nachdem direkte Begegnungen in den vergangenen beiden Jahren kaum möglich waren, stellt die Hanse- und Universitätsstadt Rostock nun einen kleinen, limitierten Sondertopf für Austauschprojekte zur Verfügung, heißt es aus dem Sachgebiet Internationales im Büro des Oberbürgermeisters.

Rostocker Träger, Schulen, Vereine und Ehrenamtliche können unter dem Motto "Rostock international 2023" einen Antrag zur Projektförderung stellen. Die Projekte dürfen im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2023 stattfinden. Um Planungssicherheit zu geben, kann diese Förderung bereits in diesem Jahr als Vorschuss ausgereicht werden.

Was ist förderfähig?

Bezuschusst werden grenzüberquerende Begegnungen in Zusammenarbeit mit einem Träger in einer der Partner- und befreundeten Städte der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.

Sie sollen dem gemeinsamen bürgerschaftlichen Engagement, dem Wissens- und Erfahrungsaustausch, dem Abbau von Vorurteilen in der Gesellschaft und der Vertiefung der internationalen Beziehungen dienen. Dabei sein dürfen internationale Seminare, Webinare, Vernetzungsplattformen oder direkte Begegnungen, hauptsächlich zu den Themen Umwelt, Politische Bildung sowie Inklusion.

Es können Kosten für Honorare (Referentinnen und Referenten, Expertinnen und Experten), ein Rahmenprogramm in Rostock (Stadtführungen, Besichtigungen, Exkursionen, Museumsbesuche...),
Verpflegung, Übernachtung, Reisekosten und lokale Transfers für die Projektteilnehmenden sowie für Öffentlichkeitsarbeit bezuschusst werden.

Was muss beachtet werden?

Projektzuschüsse können zwischen 500 und 5.000 Euro liegen. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Im Sachgebiet Internationales wird über die u.U. auch anteilige Förderfähigkeit in Überstimmung mit den erforderlichen Kriterien entscheiden.

Der Antrag muss bis zum 28.Oktober 2022, 24 Uhr, ausschließlich per E-Mail an die Adresse international@rostock.de mit dem Betreff "Rostock International 2023" eingegangen sein.  Die Prüfung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge ihres Eingangs.


Weitere Informationen:
www.rostock.de/international


Antragsdokumente:
https://rathaus.rostock.de/de/rathaus/international/internationale_verbindungen/249703

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Gesundheit & Soziales | Di., 20.01.1970 - 07:31 Uhr | Seitenaufrufe: 91
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