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Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Fr., 04:34 Uhr

Drei Festnahmen am Himmelfahrtswochenende

Rostock (BPHR) • Durch die Bundespolizisten in Rostock konnten am vergangenen Himmelfahrtwochenende insgesamt drei Personen ermittelt werden gegen die Haftbefehle vorlagen.

Zunächst war es ein niederländischer Staatsangehöriger, der am 25. Mai. 2002 bei seiner Einreise aus Schweden 500,- Euro zahlen musste, um einer 12-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe zu entgehen. Hintergrund des Haftbefehles war eine rechtskräftige Verurteilung durch das Amtsgericht Passau wegen der Fälschung technischer Aufzeichnungen. Eine 30-tägige Ersatzfreiheitsstrafe musste am 29. Mai 2022 ein rumänischer Staatsangehöriger antreten, da er eine geforderte Geldstrafe in Höhe von 900.- Euro nicht zahlen konnte. Er wurde durch das Amtsgericht Syke wegen Diebstahls im Jahr 2020 zur Zahlung der Geldstrafe rechtskräftig verurteilt. Festgestellt wurde er im Seehafen Rostock bei seiner Ausreise nach Schweden. Am 27. Mai 2022 wurde durch die Bundespolizisten ein russischer Staatsangehöriger am Hauptbahnhof Rostock kontrolliert. Hierbei stellten die Beamten fest, dass gegen den Mann ein durch die russischen Behörden erlassener internationaler Haftbefehl zur Auslieferung wegen Betruges vorlag. Er war verurteilt worden, weil er sich von einer russischen Familie im Jahr 2018 einen vierstelligen Eurobetrag für die Beschaffung von Visa verschafft hatte, ohne die entsprechende Leistung zu erbringen. Durch die Generalstaatsanwaltschaft wurde in diesem Falle eine Auslieferung ausgeschlossen, weil die Bundesrepublik Deutschland derzeit aufgrund des Angriffs der Russischen Föderation auf die Ukraine eine Auslieferung nur bei schweren Straftaten im Rahmen einer Einzelfallabwägung in Betracht zieht, wovon Betrugsdelikte nicht umfasst sind. Zudem konnten die Beamten feststellen, dass der russische Staatsbürger sich mit einem für den Aufenthalt ungültigen Pass und einem offensichtlich gefälschten belgischen Aufenthaltstitel in Deutschland aufhielt. Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung und des Verdachts der unerlaubten Einreise sowie des unerlaubten Aufenthalts eingeleitet. Der Mann stellte ein Schutzersuchen und wurde an die nächstgelegene Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende weitergeleitet.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Polizeibericht | Di., 20.01.1970 - 04:25 Uhr | Seitenaufrufe: 77
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