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Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - Wer flüchtet kann nicht helfen

Rostock (PIHR) • Wie man sich nach einem Verkehrsunfall richtig verhält, lernt man eigentlich in der Fahrschule, außerdem ist es in der Straßenverkehrsordnung klar geregelt. (§ 34 STVO: https://dejure.org/gesetze/StVO/34.html)


Dennoch werden bei der Rostocker Polizei täglich Fälle angezeigt, bei denen Beteiligte nach Unfällen einfach weitergefahren sind. Meist handelt es sich um sogenannte "Parkplatzrempler". Aber auch nach Zusammenstößen mit entgegenkommenden Fahrzeugen oder Fahrrädern flüchten Beteiligte vom Unfallort.


Selbst als am vergangenen Sonntag ein Pkw beim Abbiegen mit einem Kinderwagen zusammenstieß, hielt der Autofahrer nicht an, sondern fuhr mit hoher Geschwindigkeit davon.


Der Vorfall ereignete sich gegen 17:00 Uhr auf der B 105 in Rostock/ Schutow. Eine junge Mutter mit Kinderwagen überquerte die Ampelkreuzung in Höhe Baumarkt, als ein abbiegender Pkw noch schnell ihr vorbeifahren wollte und dabei den Kinderwagen touchierte. Während der Kinderwagen mit dem acht Monate alten Baby auf die Straße kippte, fuhr der rote Pkw in Richtung Ortsausgang Bad Doberan davon. Das kleine Mädchen erlitt zwar äußerlich keine sichtbaren Verletzungen, wurde aber für weitere Untersuchungen ins Krankenhaus eingeliefert.


Weitere sieben Verkehrsunfälle mit Unfallflucht wurden am gestrigen Montag angezeigt. In fünf Fällen haben Autofahrer beim Ein- oder Ausparken bzw. beim Vorbeifahren andere parkende Fahrzeuge beschädigt ohne anschließend anzuhalten.


Bei einem weiteren Unfall, der sich gegen 09:00 Uhr in der KTV ereignete, übersah eine Audifahrerin einen Fahrradfahrer. Der 57-Jährige stürzte mit seinem Rad auf die Straße. Als er wieder aufstand, war von dem Audi nichts mehr zu sehen.


Einen Schutzengel hatte wohl eine junge Mutter, die gestern Nachmittag mit ihrer vierjährigen Tochter und einem Baby im Kinderwagen die Große Wasserstraße in der Innenstadt überquerte. Ein Mercedes der gleichzeitig einen abbiegenden Transporter überholte, wäre beinahe in die Kleinfamilie gefahren. Auch in diesem Fall setzte der Autofahrer die Fahrt ohne Anzuhalten fort.


Wer an einem Verkehrsunfall beteiligt ist, kann sich nicht einfach aus der Verantwortung stehlen. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - auch Fahrerflucht genannt - ist eine Straftat (§ 142 StGB https://dejure.org/gesetze/StGB/142.html).


Wer flüchtet, kann nicht helfen und das kann schlimme Folgen haben.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Polizeibericht | So., 18.01.1970 - 12:27 Uhr | Seitenaufrufe: 145
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