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Der Rostocker Olaf Bourvé ärgert sich über seinen neuen Grundsteuerbescheid. Er soll mehr zahlen. So wie ihm geht es tausenden Immobilienbesitzern in der Hansestadt. Die Stadt will so mehr Geld einnehmen.
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Beim 17. Rostocker Firmenlauf gingen so viele Teams wie nie zuvor an den Start. Insgesamt 1045 Mannschaften mit 4180 Läuferinnen und Läufern sorgten entlang der Warnow für eine beeindruckende Kulisse.
Abfallbehälter dürfen nicht behindern
Rostock (HRPS) • Abfallbehälter sind grundsätzlich auf dem Grundstück unterzubringen.
Das regelt die Abfallsatzung der Hansestadt Rostock unter § 14, Absatz (2). Die Behälter dürfen nur kurzzeitig zum Zweck der Leerung auf dem Gehweg abgestellt werden. Ist kein Gehweg vorhanden und lässt es die Verkehrssituation zu, können die Behälter kurzzeitig auch auf der Straße zur Leerung bereitgestellt werden, so das Amt für Umweltschutz. Die Abstellung muss jedoch so erfolgen, dass Fahrzeuge, Radfahrer und Fußgänger nicht behindert oder gefährdet werden. Dabei ist in der Abfallsatzung geregelt, dass die Bereitstellung frühestens ab 20 Uhr am Abend vor dem Leerungstag erfolgen darf. Spätestens am Abend des Leerungstages sind die Behälter dann wieder auf das Grundstück zurückzustellen.
Linktipp: Häufig gestellte Fragen zur Abfallwirtschaft werden unter der Internetadresse www.rostock.de/umweltamt
oder unter folgendem Direktlink beantwortet: http://rathaus.rostock.de/sixcms/media.php/144/H%C3%A4ufig%20gestellte%20Fragen%20zur%20Abfallentsorgung.62878.pdf
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Umwelt & Natur | So., 18.01.1970 - 04:12 Uhr | Seitenaufrufe: 110« zurück zur News-Übersicht
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