News
Top 7 - Meist gelesene News
Südost-Rügen/Hiddensee (gü/DR). Nun wehen sie wieder im Wind! Die „Blauen Flaggen“ sind eine bekannte Auszeichnung für eine hervorragende Strand- und Badewasserqualität durch die Deutschen Gesellschaft für Umwelterziehung. So haben auch in diesem Jahr Vertreter der Ostseebäder Baabe, Binz, Göhren und...
Das Riesenrad Eye 55 in Warnemünde kehrt nicht zurück. Ein Schock für die Betreiberfamilie Geisler, die jetzt verzweifelt einen neuen Standort sucht.
Viele haben sich schon darauf gefreut, doch nun streicht Ikea überraschend ein heiß begehrtes Weihnachtsprodukt aus dem Sortiment. Kunden fragen nach den Gründen.
Unter dem Motto "Rostock mit dem Fahrrad entdecken" ruft der Senator f�r Bau und Umwelt, Holger Matth�us, zur Beteiligung an der Gestaltung des Umweltkalenders 2011 auf. Gesucht werden Fotos mit neuen Blickwinkeln auf Rostocker Sehensw�rdigkeiten - vor allem vom Fahrrad aus. Radfahrer sehen oft mehr und finden...
Das Kulturhistorische Museum Rostock, das Europ�ische Integrationszentrum Rostock e.V. und das EuropeDirect Informationszentrum Rostock laden am 8. April 2010 um 17 Uhr anl�sslich der Fotoausstellung "Die unbekannten Europ�er" zu einer Informationsveranstaltung in das Kulturhistorische Museum ein.
Das Stadtamt der Hansestadt Rostock f�hrt am 19. Mai 2010 von 13 bis 15 Uhr auf dem Gel�nde des Stadtamtes Rostock Charles-Darwin-Ring 6 eine Versteigerung durch.
Hier erhalten Sie einen �berblick �ber die Termine der Ortsbeir�te in der Woche vom 26. bis 30. April 2010
Abfallbehälter dürfen nicht behindern
Rostock (HRPS) • Abfallbehälter sind grundsätzlich auf dem Grundstück unterzubringen.
Das regelt die Abfallsatzung der Hansestadt Rostock unter § 14, Absatz (2). Die Behälter dürfen nur kurzzeitig zum Zweck der Leerung auf dem Gehweg abgestellt werden. Ist kein Gehweg vorhanden und lässt es die Verkehrssituation zu, können die Behälter kurzzeitig auch auf der Straße zur Leerung bereitgestellt werden, so das Amt für Umweltschutz. Die Abstellung muss jedoch so erfolgen, dass Fahrzeuge, Radfahrer und Fußgänger nicht behindert oder gefährdet werden. Dabei ist in der Abfallsatzung geregelt, dass die Bereitstellung frühestens ab 20 Uhr am Abend vor dem Leerungstag erfolgen darf. Spätestens am Abend des Leerungstages sind die Behälter dann wieder auf das Grundstück zurückzustellen.
Linktipp: Häufig gestellte Fragen zur Abfallwirtschaft werden unter der Internetadresse www.rostock.de/umweltamt
oder unter folgendem Direktlink beantwortet: http://rathaus.rostock.de/sixcms/media.php/144/H%C3%A4ufig%20gestellte%20Fragen%20zur%20Abfallentsorgung.62878.pdf
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Umwelt & Natur | So., 18.01.1970 - 04:12 Uhr | Seitenaufrufe: 110« zurück zur News-Übersicht
Sie möchten auch Ihre Pressemitteilungen hier veröffentlichen? Dann senden Sie diese bitte an
presse «at» hro-news.de.
Wir behalten uns das Recht vor, bestimmte Mitteilungen ohne Angaben von Gründen nicht zu veröffentlichen.