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Südost-Rügen/Hiddensee (gü/DR). Nun wehen sie wieder im Wind! Die „Blauen Flaggen“ sind eine bekannte Auszeichnung für eine hervorragende Strand- und Badewasserqualität durch die Deutschen Gesellschaft für Umwelterziehung. So haben auch in diesem Jahr Vertreter der Ostseebäder Baabe, Binz, Göhren und...
Unter dem Motto "Rostock mit dem Fahrrad entdecken" ruft der Senator f�r Bau und Umwelt, Holger Matth�us, zur Beteiligung an der Gestaltung des Umweltkalenders 2011 auf. Gesucht werden Fotos mit neuen Blickwinkeln auf Rostocker Sehensw�rdigkeiten - vor allem vom Fahrrad aus. Radfahrer sehen oft mehr und finden...
Quelle: Hansestadt Rostock | Di., 01:18 Uhr
Hier erhalten Sie einen �berblick �ber die Termine der Aussch�sse der B�rgerschaft in der Woche vom 26. bis 30. April 2010:
Quelle: Hansestadt Rostock | Di., 01:18 Uhr
Das Stadtamt der Hansestadt Rostock f�hrt am 19. Mai 2010 von 13 bis 15 Uhr auf dem Gel�nde des Stadtamtes Rostock Charles-Darwin-Ring 6 eine Versteigerung durch.
Quelle: Hansestadt Rostock | Di., 01:18 Uhr
Hier erhalten Sie einen �berblick �ber die Termine der Ortsbeir�te in der Woche vom 26. bis 30. April 2010
Quelle: Hansestadt Rostock | Di., 01:18 Uhr
Rostock: RSAG erklärt Verkauf von alten Straßenbahnen an Karls-Chef Dahl - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Karls-Chef Robert Dahl hat vor kurzem zehn Rostocker Straßenbahnen gekauft, um daraus unter anderem ein neues Hotel bei Berlin zu bauen. Diese Nachricht sorgte für Aufsehen, aber auch für Nachfragen. Die OZ erklärt, was normalerweise mit ausgemusterten Bahnen passiert und ob jeder sie einfach kaufen kann.
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Sa., 08:03 Uhr
Das Kulturhistorische Museum Rostock, das Europ�ische Integrationszentrum Rostock e.V. und das EuropeDirect Informationszentrum Rostock laden am 8. April 2010 um 17 Uhr anl�sslich der Fotoausstellung "Die unbekannten Europ�er" zu einer Informationsveranstaltung in das Kulturhistorische Museum ein.
Quelle: Hansestadt Rostock | Di., 01:18 Uhr

Neues Melderecht ab 1. November

Rostock (HRPS) • Am 1. November 2015 tritt das Bundesmeldegesetz in Kraft. Es sieht vor, dass für die Anmeldung einer Wohnung, in wenigen Fällen auch für die Abmeldung – zum Beispiel bei Wegzug ins Ausland und ersatzloser Aufgabe einer Nebenwohnung - eine Bestätigung des Wohnungsgebers erforderlich ist, teilt das Stadtamt mit. Die Bestätigung des Wohnungsgebers kann schriftlich vom Mieter bei der Meldebehörde vorgelegt oder elektronisch vom Wohnungsgeber an die Meldebehörde übermittelt werden. In der Regel erhalten Mieterinnen und Mieter eine solche schriftlich vom Vermieter. Der Mietvertrag reicht nicht aus. Wer eine eigene Wohnung bezieht, also selbst Eigentümerin  oder Eigentümer ist, gibt eine solche Erklärung für sich selbst ab. Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.  Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Wohnungsgeberbestätigung muss folgende Angaben enthalten: Name und Anschrift des Vermieters, Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum, die Anschrift der Wohnung und die Namen der meldepflichtigen Personen.
Darüber hinaus erfasst die Meldebehörde Namen und Anschrift des Eigentümers, soweit dieser nicht selbst Wohnungsgeber  ist. Kommt der Wohnungsgeber seiner Mitwirkungspflicht nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nach, kann seitens der Meldebehörde ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro verhängt werden.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Stadt | Sa., 17.01.1970 - 15:52 Uhr | Seitenaufrufe: 99
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