News
Top 7 - Meist gelesene News
Der VfL Osnabrück hat das Drittliga-Spitzenspiel bei Energie Cottbus gewonnen und klettert in die Top 3 der Tabelle. Rot-Weiss Essen schließt durch den Sieg in Ingolstadt oben auf, was Verl gegen Aue nicht gelingt. Rostock hat mit Ulm leichtes Spiel. Saarbrücken empfängt Havelse.
Rostock (JMMV) - Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt spricht in der neuen Folge mit Lara Montzki über Akzeptanz und Erfolg. „Frauenfußball wird immer beliebter. Das ist ein Schritt in Richtung Gleichstellung, denn der Fußball wird noch immer von Männern dominiert. Die Kapitänin des Frauenteams vom F.C. Hansa...
Quelle: HRO-News.de | Sa., 00:00 Uhr
Die britische Band war am Samstag (8. November) in der Stadthalle Rostock zu Gast. 1400 Gäste waren gekommen und erlebten eine musikalische Reise durch die Karriere von Jethro Tull.
Starkes Ausrufezeichen in Ulm! Hansa Rostock setzt den Aufwärtstrend weiter fort.
Aktuelle Neuigkeiten, der Kader und Statistiken zum FC Hansa Rostock ➤ Alle Infos zu Spielen & Mannschaft von Hansa Rostock.
Wenn Eltern an Demenz erkranken, kostet das ihre Familien oft Kraft und Zeit. Martina Schmied* aus dem Landkreis Rostock hat für ihre Mutter jetzt eine Senioren-WG gefunden und berichtet, wie schwierig es ist, Job, Familie und Pflege unter einen Hut zu bekommen.
Fünf Niederlagen in Serie hat der SSV Ulm 1846 Fußball angehäuft. Nicht nur beim 0:5 gegen Rostock fand Trainer Moritz Glasbrenner seine Mannschaft "zu lieb", um in der 3. Liga mitzuhalten.
Neues Melderecht ab 1. November
Rostock (HRPS) • Am 1. November 2015 tritt das Bundesmeldegesetz in Kraft. Es sieht vor, dass für die Anmeldung einer Wohnung, in wenigen Fällen auch für die Abmeldung – zum Beispiel bei Wegzug ins Ausland und ersatzloser Aufgabe einer Nebenwohnung - eine Bestätigung des Wohnungsgebers erforderlich ist, teilt das Stadtamt mit. Die Bestätigung des Wohnungsgebers kann schriftlich vom Mieter bei der Meldebehörde vorgelegt oder elektronisch vom Wohnungsgeber an die Meldebehörde übermittelt werden. In der Regel erhalten Mieterinnen und Mieter eine solche schriftlich vom Vermieter. Der Mietvertrag reicht nicht aus. Wer eine eigene Wohnung bezieht, also selbst Eigentümerin oder Eigentümer ist, gibt eine solche Erklärung für sich selbst ab. Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Wohnungsgeberbestätigung muss folgende Angaben enthalten: Name und Anschrift des Vermieters, Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum, die Anschrift der Wohnung und die Namen der meldepflichtigen Personen.
Darüber hinaus erfasst die Meldebehörde Namen und Anschrift des Eigentümers, soweit dieser nicht selbst Wohnungsgeber ist. Kommt der Wohnungsgeber seiner Mitwirkungspflicht nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nach, kann seitens der Meldebehörde ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro verhängt werden.
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Stadt | Sa., 17.01.1970 - 15:52 Uhr | Seitenaufrufe: 99« zurück zur News-Übersicht
Sie möchten auch Ihre Pressemitteilungen hier veröffentlichen? Dann senden Sie diese bitte an
presse «at» hro-news.de.
Wir behalten uns das Recht vor, bestimmte Mitteilungen ohne Angaben von Gründen nicht zu veröffentlichen.