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Der VfL Osnabrück hat das Drittliga-Spitzenspiel bei Energie Cottbus gewonnen und klettert in die Top 3 der Tabelle. Rot-Weiss Essen schließt durch den Sieg in Ingolstadt oben auf, was Verl gegen Aue nicht gelingt. Rostock hat mit Ulm leichtes Spiel. Saarbrücken empfängt Havelse.
Rostock (JMMV) - Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt spricht in der neuen Folge mit Lara Montzki über Akzeptanz und Erfolg. „Frauenfußball wird immer beliebter. Das ist ein Schritt in Richtung Gleichstellung, denn der Fußball wird noch immer von Männern dominiert. Die Kapitänin des Frauenteams vom F.C. Hansa...
Quelle: HRO-News.de | Sa., 00:00 Uhr
Die britische Band war am Samstag (8. November) in der Stadthalle Rostock zu Gast. 1400 Gäste waren gekommen und erlebten eine musikalische Reise durch die Karriere von Jethro Tull.
Starkes Ausrufezeichen in Ulm! Hansa Rostock setzt den Aufwärtstrend weiter fort.
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Der Fußball-Drittligist aus Mecklenburg zeigte in Ulm vor allem in der ersten Hälfte eine ganz starke Leistung und fuhr einen verdienten 5:0-Sieg ein.
Quelle: NDR.de | Sa., 16:03 Uhr
Verfahren gegen früheren WIRO-Geschäftsführer nun abgeschlossen
Rostock (HRPS) • Nahezu acht Jahre hat die Klärung von Rechtsfragen im Zusammenhang mit der früheren Geschäftsführung bei der Rostocker kommunalen Wohnungsgesellschaft WIRO Wohnen in Rostock GmbH (WIRO) in Anspruch genommen. Nach den strafrechtlichen Verfahren wurde jetzt auch der zivilrechtliche Teil der Verfahren abgeschlossen, die im Zusammenhang mit der fristlosen Kündigung des damaligen alleinigen Geschäftsführers der WIRO standen. Das Oberlandesgericht Rostock (OLG) hat jetzt die Berufung des früheren Geschäftsführers zurückgewiesen und ihn zugleich verurteilt, einen Betrag in mittlerer sechsstelliger Höhe an die Gesellschaft zu zahlen.
Das Oberlandesgericht Rostock sieht in dem seinerzeitigen Umgang mit den Mietkautionen der WIRO-Mieterinnen und -Mieter eine Pflichtverletzung, die eine fristlose Kündigung des ehemaligen Geschäftsführers der WIRO rechtfertigte. Die Kautionen waren bis in das Jahr 2007 hinein nicht getrennt vom Vermögen der WIRO angelegt worden; es bestand auch kein wirksamer Insolvenzschutz für die Kautionen.
Im Zusammenhang mit dem Abschluss der "Mietkautionsversicherung" habe der Kläger nicht nur seine Vermögensbetreuungspflichten gegenüber den Mietern der WIRO außer Acht gelassen, sondern ebenso auch die ihm obliegenden Vermögensbetreuungspflichten gegenüber der Gesellschaft und dieser einen erheblichen Schaden in Höhe der aufgewandten Versicherungsprämien für die Mietkautionsversicherung zugefügt. Diesen Betrag habe er daher an die WIRO zurückzuzahlen, so das OLG Rostock (1 U 160/10).
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Lokales | Sa., 17.01.1970 - 15:19 Uhr | Seitenaufrufe: 151« zurück zur News-Übersicht
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