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Mehrere Fahndungserfolge der Bundespolizei am Wochenende

Rostock (BPHR) • Insgesamt konnten am vergangenen Wochenende durch die Bundespolizei im Seehafen Rostock sowie am Hbf. Rostock neun Personen mit einer Fahndungsausschreibung ohne Ausweispapiere oder Aufenthaltstitel festgestellt werden.


Bereits am Freitag, den 08. Mai 2015 gegen 21:15 Uhr, konnte ein syrischer Staatsangehöriger (19 Jahre) durch die Beamten festgestellt werden. Dieser war auf dem Weg nach Dänemark. Bei der Kontrolle konnte dieser zwar seinen syrischen Reisepass vorweisen, aber keinen gültigen Aufenthaltstitel. Dieser gab an, aus Syrien über die Türkei und Griechenland nach Schweden zu wollen. Hierfür will er sich eines in der Türkei ansässigen Schleusers bedient haben und zahlte 850,- US-Dollar. Gegenüber den Beamten äußerte er ein Schutzersuchen und wurde an die zentrale Aufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Horst / Nostorf weitergeleitet.


Am Samstag, den 09. Mai 2015 gegen 11:30 Uhr fiel den Beamten im Seehafen ein schwedischer BMW X6, der unmittelbar zuvor mit einem Fährschiff aus Dänemark eingereist war, auf. Hierin befanden sich ein schwedischer (26 Jahre), ein russischer (30 Jahre) und zwei armenische Staatsangehörige (26 u. 47 Jahre). Außer dem schwedischen Staatsangehörigen konnte sich keiner der weiteren Fahrzeuginsassen ordnungsgemäß ausweisen. Bei einer fahndungsmäßigen Überprüfung des russischen und der armenischen Staatsangehörigen stellten die Bundespolizisten fest, dass gegen alle drei Personen internationale Fahndungsausschreibungen durch Schweden und Norwegen zum Verlassen des Schengengebietes bestehen. Nach Anzeigenaufnahme und Erhebung einer Sicherheitsleistung traten die Personen ihre Reise zurück nach Schweden an.


Ebenfalls am Samstag konnte ein mit dem selben Fährschiff einreisender irakischer Staatsangehöriger ermittelt werden, welcher zwar im Besitz eines gültigen dänischen Aufenthaltstitels war, aber seinen Reisepass nicht mitführte. Auch dieser setzte seine Reise nicht fort und begab sich zurück nach Dänemark.


Sonntag war es dann wiederum ein syrischer Staatsangehöriger (35 Jahre) der durch die Bundespolizei aus Dänemark kommend kontrolliert wurde. Auch bei diesem konnten die Beamten eine Fahndungsnotierung durch die norwegischen Behörden zum Verlassen des Schengengebietes ermitteln. Die Ermittlungen zum weiteren Verbleib der Person dauern derzeit an.


Nachmittags wurde durch eine Streife der Bundespolizei am Hauptbahnhof Rostock ein slowakischer Staatsangehöriger (60 Jahre) angetroffen und kontrolliert. Hier stellten die Beamten fest, dass gegen den Mann eine Fahndungsausschreibung der Ausländerbehörde Lübeck zur Durchführung aufenthaltsbeendender Maßnahmen besteht. Die Person wurde zur weiteren Prüfung des Aufenthalts in Gewahrsam genommen. Auch hier dauern die Ermittlungen zum weiteren Aufenthalt an.


Am späten Abend war es dann ein serbischer Staatsangehöriger (26 Jahre), der den Beamten im Seehafen Rostock auffiel. Bei einer Durchsicht des Passes und Überprüfung der zulässigen Aufenthaltsdauer anhand der Stempellage konnten die Beamten feststellen, dass es sich bei einem Stempelabdruck offensichtlich um eine Totalfälschung handelte. Der Serbe muss sich nun wegen des Verdachts der Urkundenfälschung verantworten.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Polizeibericht | Sa., 17.01.1970 - 14:35 Uhr | Seitenaufrufe: 121
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