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Urkundenfälschung, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verstoß Pflichtversicherungsgesetz

Rostock-Überseehafen (BPHR) • Eine ganze Palette von Straftaten konnten bei einem 25-jährigen israelischen Staatsangehörigen nach der Einreise aus Schweden im Rahmen einer bundespolizeilichen Kontrolle im Seehafen Rostock festgestellt werden. Der israelische Staatsangehörige wurde als Führer eines Pkw Audi A 8 3.0 TDI durch die Beamten der Bundespolizei angehalten und kontrolliert. Bei der Überprüfung wurde ermittelt, dass das Fahrzeug weder für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen war noch über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügte. Weiterhin konnten die Beamten feststellen, dass es sich bei dem vom Betroffenen vorgelegten amerikanischen Führerschein offensichtlich um eine Totalfälschung handelte. Nun wird gegen den Fahrzeugführer wegen Urkundenfälschung, Fahren ohne Fahrerlaubnis und einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz ermittelt. Das Fahrzeug sowie der Kraftfahrer wurden aus dem Verkehr gezogen und zuständigkeitshalber an die Landespolizei übergeben.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Polizeibericht | Sa., 17.01.1970 - 13:37 Uhr | Seitenaufrufe: 133
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