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Bündelsammlung am 29. April 2015

Verbrennen von pflanzlichen Abfällen in Rostock verboten

Rostock (HRPS) • Die diesjährige Frühjahrsaktion zur Grünschnittabfuhr wird am 29. April 2015 durchgeführt. Im Auftrag der Hansestadt Rostock fährt die Stadtentsorgung Rostock GmbH Kleinmengen an Baum- und Gehölzrückschnitt (bis 5 m³) von bewohnten sowie von gärtnerisch genutzten Grundstücken im Rahmen einer Bündelsammlung ab. Für die Abfuhr entstehen keine zusätzlichen Kosten, da diese bereits mit der Abfallgebühr gedeckt sind.

Die Stadtentsorgung Rostock GmbH bittet darum, die Abholung direkt beim Kundendienst unter Tel. 0381 4593-100 anzumelden. Der Grünschnitt ist am Abfuhrtag gebündelt am Straßenrand zugänglich abzulegen. Für eine gute Handhabung ist die Bündelgröße auf maximal 50 cm im Durchmesser beschränkt. Die Bündellänge darf 1,50 m und das Gewicht 10 kg nicht überschreiten.

Bei größeren Mengen (ab 5 m³) erfolgt die Abholung mittels Container.
Hierfür können ganzjährig Termine unter Telefon 0381 4593-100 vereinbart werden. Um die Container voll auszulasten, empfiehlt es sich, dass Eigentümer von benachbarten Grundstücken diese gemeinsam nutzen.
Grünschnitt aus Rostocker Kleingartenanlagen, die Mitglied im Verband der Gartenfreunde e.V. sind, wird zweimal im Jahr über Großcontainer entsorgt. Hier übernimmt der Vorstand die Abstimmung zum Abfuhrtermin mit dem Entsorger. Für die Direktanlieferung können ganzjährig auch weiterhin die vier Recyclinghöfe der Hansestadt Rostock genutzt werden.


Da in der Hansestadt Rostock o. g. organisierte Abfuhren erfolgen, Sammelmöglichkeiten über Bio- Tonnen bestehen und Grünschnitt auf den Recyclinghöfen abgegeben werden kann, ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen laut Abfallsatzung verboten.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Umwelt & Natur | Sa., 17.01.1970 - 13:17 Uhr | Seitenaufrufe: 122
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