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Anmeldung der Schulanfängerinnen und Schulanfänger für das Schuljahr 2015/16

Rostock (HRPS) • Mit Beginn des Schuljahres 2015/16 werden die Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. Juni 2015 das sechste Lebensjahr vollendet haben. Für diese Kinder besteht seitens der Eltern Anmeldepflicht. Darauf weist bdas Amt für Schule und Sport hin.

Auf der Grundlage des Schulgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 10. September 2010 (SchulG M-V), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 13. Dezember 2012, erfolgt die Anmeldung der Schulanfängerinnen und Schulanfänger für das Schuljahr 2015/16 in der Hansestadt Rostock vom 3. bis 7. November 2014 in der Zeit von Montag bis Donnerstag jeweils von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 9 bis 13 Uhr.

Nachfolgend aufgeführte Anmeldeschulen in Trägerschaft der Hansestadt Rostock werden für den Schuljahresbeginn 2015/16 Anmeldungen von Schulanfängern zu den o. g. Zeiten annehmen:
Grundschule "Heinrich-Heine", Heinrich-Heine-Straße 3 Grundschule "Rudolf Tarnow", Ratzeburger Straße 9 Grundschule "Am Taklerring", Taklerring 44 Grundschule "Lütt Matten", Turkuer Straße 59a Grundschule "Kleine Birke", Kopenhagener Straße 3 Grundschule am Mühlenteich, Maxim-Gorki-Straße 69 Grundschule Schmarl, Stephan-Jantzen-Ring 5 Grundschule "Türmchenschule", John-Schehr-Straße 10 Grundschule Reutershagen, Mathias-Thesen-Str. 17 Grundschule am Margaretenplatz, Barnstorfer Weg 21a "Werner-Lindemann-Grundschule", Elisabethstraße 27 Grundschule "Juri Gagarin", J.-Herzfeld-Straße 19 Grundschule "St.-Georg-Schule", St.-Georg-Str. 63c Grundschule "John Brinckman", Vagel-Grip-Weg 10 a Grundschule "Ostseekinder",   Walter-Butzek-Straße 23 "Grundschule an den Weiden", Pablo-Picasso-Straße 44 "Gehlsdorfer Grundschule", Pressentinstraße 82 Jenaplanschule Rostock, Lindenstr. 3a Schulzentrum "Paul-Friedrich-Scheel-Schule", Semmelweisstraße 3
Nach erfolgter Anmeldung an einer dieser kommunal getragenen Schulen können bei bestehendem Wunsch auch Schulen in freier Trägerschaft ausgewählt werden. Dies betrifft nachfolgend aufgeführte Schulen:
Don-Bosco-Schule, Mendelejewstraße 19a Werkstattschule in Rostock, Pawlowstraße 16 Waldorfschule Rostock,Feldstraße 48a CJD Christophorusschule Rostock, Groß Schwaßer Weg 11 Kinderkunstakademie Rostock, Blücherstraße 42 Kinder- und Jugendkunstakademie Rostock, V.-Schorler-Ring 94 Universitas, Patriotischer Weg 120
St. Michael-Schule, Fährstraße 25
Kinder, die vom 1. Juli 2015 bis 30. Juni 2016 sechs Jahre alt  werden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten mit Beginn des Schuljahres eingeschult werden, wenn sie für den Schulbesuch körperlich, geistig und verhaltensmäßig hinreichend entwickelt sind.

Für Kinder, die mit Beginn der Schulpflicht körperlich und geistig noch nicht genügend entwickelt sind, um in der Grundschule erfolgreich mitarbeiten zu können, kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten, im Einvernehmen mit dem Schulleiter der jeweiligen Grundschule unter Einbeziehung der schulärztlichen Untersuchung und des schulpsychologischen Dienstes, die Einschulung um ein Jahr zurückgestellt werden.

Für Kinder, die für das Schuljahr 2014/15 vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, besteht seitens der Eltern erneut die Anmeldepflicht nunmehr für das Schuljahr 2015/16.

Bei der Anmeldung sind die Geburtsurkunde des Kindes und der Personalausweis des Erziehungsberechtigten vorzulegen.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Bildung | Sa., 17.01.1970 - 09:57 Uhr | Seitenaufrufe: 251
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