News
Top 7 - Meist gelesene News
Hansa-Fans sind wegen der aus ihrer Sicht ungünstigen Spielansetzungen sauer.
In Bad Doberan wird ein junger Fahrradfahrer von einem Auto erfasst. Er kommt in ein Krankenhaus.
Einen famosen 8:1-Heimerfolg landeten in der Verbandsliga die Fußballer des 1. FC Neubrandenburg 04. Vor knapp 150 Zuschauern dominierte die Heimelf den SV Warnemünde.
Ein zu schneller Fahrer löst auf der Autobahn bei Rostock eine Kettenreaktion aus. Am Ende dieser stehen mehrere Verletzte und ein hoher Sachschaden.
In Waren, bei Dobbertin, nahe Neubrandenburg und in Rostock, auf Rügen oder Hiddensee kann am 21. September 2025 Erdgeschichte hautnah erlebt werden.
Der Rostocker HC ist weiter sieglos. Nach der deutlichen Niederlage gegen Nürtingen sucht das Team nach Lösungen.
Die Rostock Piranhas glänzen mit einem 11:0-Sieg im Derby gegen Timmendorf. Acht Torschützen, volle Kapelle und Vorfreude auf den Saisonstart.
Sicherungsarbeiten wegen des Sturmes erst am Sonnabend möglich
Bitte Kurpark und Stephan-Jantzen-Park meiden!
Rostock (HRPS) • Öffentliche Parkanlagen mit Baumbestand sollten derzeit nicht betreten werden! Darauf weist das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege hin. Insbesondere im Warnemünder Kurpark und im Stephan-Jantzen-Park, dem alten Warnemünder Friedhof, sind zahlreiche Bäume durch den Sturm erheblich beschädigt. "Bitte begeben sie sich nicht unnötig selbst in Gefahr", so die dringende Bitte aus dem städtischen Grünamt. Da der Wind noch immer sehr stark ist, können heute nicht alle schadhaften Bäume derzeit gefällt werden. Die Sicherungsarbeit werden daher am morgigen Sonnabend fortgesetzt.
Insgesamt sind bisher erhebliche Schäden an über 70 Bäumen in Grünanlagen und an Rostocker Straßen gemeldet.
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Umwelt & Natur | Sa., 17.01.1970 - 02:05 Uhr | Seitenaufrufe: 200« zurück zur News-Übersicht
Sie möchten auch Ihre Pressemitteilungen hier veröffentlichen? Dann senden Sie diese bitte an
presse «at» hro-news.de.
Wir behalten uns das Recht vor, bestimmte Mitteilungen ohne Angaben von Gründen nicht zu veröffentlichen.