Eigentumsfrage von Veranden in Warnemünde: OB Roland Methling weist Populismus zurück / News / HRO-News.de
Besuche HRO-News.de auf facebook
 

Wetter

News

Top 7 - Meist gelesene News
Rostock (PIHR) - In den Abendstunden des 27.06.2025 gegen 19 Uhr konnten durch Einsatzkräfte des PHR Rostock Reutershagen im Zusammenwirken mit Polizeibeamten der Bundespolizei und des KK Rostock zwei deutsche Tatverdächtige nach einer Sachbeschädigung durch Graffiti gestellt werden. Beide Tatdächtige sind 15 Jahre alt. Zuvor...
Quelle: HRO-News.de | Sa., 04:50 Uhr
Rostock (PIHR) - Aus noch ungeklärter Ursache kam am Sonntagabend gegen 20:55 Uhr der 33-jährige Fahrer eines VW in der Rostocker Gutenbergstraße in Fahrtrichtung der Rövershäger Chaussee in einer leichten Rechtskurve nach links von der Fahrbahn ab, prallte gegen einen Baum und schleuderte auf die Fahrbahn zurück. Dabei wurde...
Quelle: HRO-News.de | So., 23:06 Uhr
Rostock/Neubrandenburg (PIHR) - Sommerzeit ist Fahrradzeit: Mit Anstieg der Temperaturen und Beginn der ersten Sommerferien in Deutschland wird wieder vermehrt in die Pedalen getreten. Ab heute hat die Polizei M-V daher Zweiradfahrer ganz besonders im Blick und widmet ihnen die monatliche Verkehrskampagne Fahren.Ankommen.LEBEN. Vor allem bei den...
Quelle: HRO-News.de | Di., 05:01 Uhr
Rostock (BPHR) - Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Rostock kontrollierten am Abend des 28. Juni 2025 eine männliche Person am Hauptbahnhof in Rostock. Der 44- jährige deutsche Staatsangehörige erwähnte den Beamten gegenüber, dass gegen ihn ein Haftbefehl vorliege. Die Polizisten ermittelten, dass die Staatsanwaltschaft...
Quelle: HRO-News.de | Mo., 15:14 Uhr
Rostock-Warnemnde (PIHR) - Am Sonntag, den 29.06.2025 kam es gegen 19:30 Uhr zu einer Notfallsituation auf der Ostsee vor Warnemünde. Die Berufsfeuerwehr Rostock teilte mit, dass ein Jugendlicher in der Nähe der Westmole Warnemünde in der Ostsee zu ertrinken drohe. Kurz vor Eintreffen eines Schlauchbootes der Wasserschutzpolizeiinspektion...
Quelle: HRO-News.de | Mo., 17:26 Uhr
Rostock (MLUV) - Gemeinsam mit einer zweiten Klasse der Christophorus-Grundschule Rostock und Mitarbeitenden der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei MV (LFA MV) hat Umweltminister Dr. Till Backhaus heute an einer Stör-Besatzaktion in Rostock/ Hohe Düne teilgenommen. Unter dem Motto „Stör macht Schule“...
Quelle: HRO-News.de | Mo., 00:00 Uhr
Badeunfall in der Ostsee: 80-jährige Rostockerin stirbt beim Schwimmen nahe Kühlungsborn - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Eine ältere Frau kehrt nach dem Schwimmen bei Kühlungsborn nicht zurück. Sie wird schließlich von der Wasserschutzpolizei gefunden, aber zu spät.
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Mi., 08:56 Uhr

Eigentumsfrage von Veranden in Warnemünde: OB Roland Methling weist Populismus zurück

Rostock-Stadtmitte (hrps) • „Im Zusammenhang mit der Eigentumsfrage von etwa 150 Veranden in Warnemünde, die auf städtischem Grund und Boden errichtet wurden, gibt es leider keine einfachen Lösungen“, unterstreicht Rostocks Oberbürgermeister Roland Methling. „Pauschal auf Vermögenswerte zu verzichten oder ein öffentliches Interesse zu bekunden ist rechtlich nicht zulässig. Für die Verwaltung kann ich nur noch einmal wiederholen, dass mit diesem Thema keinesfalls willkürlich, sondern sehr sorgsam und im Interesse der Menschen in unserer Stadt umgegangen wird. Einzelfälle werden auch unter Beachtung der besonderen Situation in Warnemünde genau betrachtet. So werden wir Härtefälle vermeiden können.“

Umso mehr bedauert der Oberbürgermeister polemische Äußerungen in diesem Zusammenhang. „Diese Fragen eignen sich nicht zur populistischen Profilierung Einzelner. Gemeinsam mit der Bürgerschaft und mit Vertretern der betroffenen Eigentümer haben wir drei Gutachten für beispielhafte Veranden erarbeiten lassen. Dadurch sind zusätzliche Möglichkeiten von Wertminderungen gefunden worden, die den Handlungsrahmen für die Stadtverwaltung erweitern. Auch die Frage der Bewertung als Überbauten ist intensiv geprüft worden. Die Juristen im Auftrag der Stadtverwaltung sind zu dem Ergebnis gekommen, dass diese Regelungen hier nicht anwendbar sind. Um Rechtssicherheit zu erlangen, habe ich den Eigentümern gegenüber signalisiert, diese Frage nun gerichtlich klären zu lassen und als Stadt das Risiko dafür zu übernehmen.“  

Aus der Informationsvorlage Nr. 2011/IV/2211, die der Bürgerschaft in ihrer Sitzung am 29. Juni 2011 zur Kenntnis gegeben wird und die im Internet unter der Adresse www.rostock.de/ksd einsehbar ist:

„Gemäß § 57 Abs. 1 KV M-V müssen Vermögenswerte grundsätzlich zu ihrem vollen Wert, d.h. zum Verkehrswert veräußert werden. Nach § 57 Abs. 2 KV M-V gilt dies entsprechend für die Überlassung der Nutzung eines Vermögensgegenstandes.

Der volle Wert bezieht sich regelmäßig auf den Wert des Vermögensgegenstandes zum Zeitpunkt der Veräußerung. Das ergibt sich bereits aus allgemeinen haushaltsrechtlichen Grundsätzen. … Danach ist eine Festlegung des Verkehrswertes auf den Zeitpunkt der Errichtung der jeweiligen Veranda grundsätzlich nicht zulässig.

Ein anderer Zeitpunkt für die Festlegung des Verkehrswertes könnte dann in Betracht kommen, wenn dies beispielsweise gesetzlich geregelt wäre.
Eine derartige gesetzliche Regelung ist der - auch in der Begründung des Prüfauftrages in Bezug genommene - § 912 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Der § 912 BGB regelt die Duldungspflicht des Grundstückseigentümers in Fällen des Überbaus, d.h. der Errichtung eines Bauwerkes über die Grenze. …

Die Überbauregelungen des BGB finden jedoch keine Anwendung, wenn es sich um einen Anbau handelt. Ein Anbau liegt vor, wenn das Bauwerk ausschließlich auf fremden Grund und Boden entsteht, mithin eine Grenzüberschreitung nicht gegeben ist. Dies entspricht auch den Ausführungen des OLG Rostock in dem Verfahren vom November 2009, in dem der Stadt ein Anspruch auf Zahlung eines Nutzungsentgeltes gegen den Verandaeigentümer zugesprochen wurde.

Eine Anwendung der gesetzlichen Überbauregelungen auf Anbauten scheidet aus. Insofern gibt es auch keine rechtliche Grundlage dafür, für die Wertermittlung auf den Zeitpunkt der Errichtung der Veranden abzustellen.

Unabhängig von der Frage des Bewertungszeitpunktes kann eine Abweichung vom vollen Wert ausnahmsweise dann möglich sein, wenn ein besonderes öffentliches Interesse dies rechtfertigen würde. Welches besondere öffentliche Interesse eine Bevorzugung von ca. 150 Verandaeigentümern in Bezug auf die Höhe von Mieten, Nutzungsentgelten oder Kaufpreisen begründ en könnte, ist nicht ersichtlich. Insbesondere auch nicht unter Berücksichtigung dessen, dass für etwa ein Drittel der Veranden bereits auf der Grundlage des vollen Wertes Miet- bzw. Kaufverträge abgeschlossen wurden. …

Sollte im Einzelfall festgestellt werden, dass es sich nicht um einen Anbau, sondern um einen Überbau handelt, werden – entsprechend bisheriger Praxis – die diesbezüglichen Vorschriften des BGB angewendet.“

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Politik | Fr., 16.01.1970 - 04:08 Uhr | Seitenaufrufe: 339
« zurück zur News-Übersicht
Sie möchten auch Ihre Pressemitteilungen hier veröffentlichen? Dann senden Sie diese bitte an presse «at» hro-news.de.
Wir behalten uns das Recht vor, bestimmte Mitteilungen ohne Angaben von Gründen nicht zu veröffentlichen.
www.hro-news.de - Copyright 2025