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Rostocks Ausfall-Liste wird immer länger.
Ein Autofahrer hat am Montagmorgen einen Unfall auf der A19 von Rostock nach Berlin verursacht. Die Strecke ist momentan gesperrt.
Die Nato löste den Alarm aus.
Nach dem Unfall wurde die Weiterfahrt des Schiffes zunächst gestoppt.
Naturfotografie hautnah: Die Ausstellung „Glanzlichter“ zeigt preisgekrönte Bilder an drei Orten in Rostock. Die Fotos sind beeindruckend.
Die Highlights der Partie Hansa Rostock gegen TSV 1860 München gibt es hier im Video.
Hansa Rostock bangt gegen Hoffenheim II um den Einsatz von Angreifer Chris Kinsombi.
Veranstaltungsverbot am Karfreitag
Rostock (hrps) • Das Stadtamt als zuständige Ordnungsbehörde weist im Hinblick auf den bevorstehenden Karfreitag auf die Beachtung des Sonn- und Feiertagsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern hin und bittet, de darin enthaltenen Bestimmungen zu beachten. Der Karfreitag, in diesem Jahr der 22. April, ist ein stiller Feiertag, an dem alle der Unterhaltung dienenden Veranstaltungen grundsätzlich untersagt sind.
Das Veranstaltungsverbot am Karfreitag ab Mitternacht (0 Uhr) ist zwingend, auch wenn die Veranstaltung bereits am Gründonnerstag begonnen hat. Zusätzlich sind öffentliche Tanzveranstaltungen, das Betreiben von Spielhallen bzw. sonstige Veranstaltungen in Schankbetrieben bis einschließlich Karsonnabend um 18 Uhr grundsätzlich verboten.
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Stadt | Fr., 16.01.1970 - 02:53 Uhr | Seitenaufrufe: 379« zurück zur News-Übersicht
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