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Mit 0:3 verloren, aber dennoch den Auftritt genossen: Bei den BR Volleys kassierte Bundesliga-Neuling SV Warnemünde die dritte Niederlage. Jetzt wartet der VfB Friedrichshafen.
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Rostock-Lütten Klein (PIHR) - Am heutigen Mittwochvormittag, gegen 09:30 Uhr, ereignete sich in Rostock-Lütten Klein ein schwerer Verkehrsunfall zwischen einem Fußgänger und einem Pkw. Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen stieg ein 89-jähriger ukrainischer Mann an der Straßenbahnhaltestelle "Helsinkier Straße" aus einer...
Quelle: HRO-News.de | Mi., 13:25 Uhr
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Die TSG 1899 Hoffenheim gewinnt klar mit 4:0 bei Hansa Rostock und steht in der zweiten Runde des Pokals. Erst spät findet Hoffenheim die nötige Kaltschnäuzigkeit vor dem Tor und lässt Rostock zuvor lange hoffen.
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Karina Jens, Präsidentin der Bürgerschaft zum Bürgerbegehren - Verlegung des Traditionsschiffes
Rostock (hrps) • Am 30. September 2010 wurden durch Vertreter des Wählerbündnisses die Unterschriftenlisten zum Bürgerbegehren zur Verlegung des Traditionsschiffes an die Präsidentin der Bürgerschaft, Karina Jens, übergeben. Die Präsidentin hat mit Datum vom 3. November 2010 das Ergebnis der Auszählung der der Unterschriftenlisten zum Bürgerbegehren zur Verlegung des Traditionsschiffes erhalten. Demnach wurden 4.005 gültige Unterschriften erfasst. Gemessen an der Zahl der Einwohnerinnen und Einwohnern sind 4.000 erforderlich, damit wurde eine erste formale Voraussetzung erfüllt.
Nach Prüfung des Bürgerbegehrens durch die Verwaltung entscheidet die Bürgerschaft über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens und den Zeitpunkt des Bürgerentscheids unverzüglich im Benehmen mit der Rechtsaufsichtsbehörde. Dies ist in § 20 Abs. 5 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern so geregelt.
In dieser Wahlperiode ist es bereits das zweite Mal, dass die Rostockerinnen und Rostocker die Möglichkeit der kommunalen Selbstverwaltung nutzen, um die Bürgerschaft aufzufordern eine Angelegenheit der Stadt zu entscheiden. Am 16. Juni 2010 wurden zu Erhalt der Kopflinden in Warnemünde Unterschriftlisten übergeben. Eine Entscheidung über die Zulässigkeit steht noch aus, da die Verwaltung die Angelegenheit noch nicht zur Beschlussfassung vorgelegt hat.
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Kunst & Kultur | Do., 15.01.1970 - 23:07 Uhr | Seitenaufrufe: 637« zurück zur News-Übersicht
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