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Rostock ? Schwer bewaffnete SEK-Polizisten gehen vor einem Plattenbau in Rostock-Schmarl in Stellung. Großalarm an der Hundsburgalle...Foto: Bernd Wüstneck/dpa
Zweitligist Magdeburg stehen schwere Wochen bevor! Die Abstiegsgefahr allgegenwärtig.Foto: IMAGO/Christian Schroedter
Im Rostocker Stadtteil Schmarl läuft aktuell ein Großeinsatz der Polizei. Aus Einsatzkräfte des SEK sind vor Ort. Nach ersten Informationen geht es um einen als gefährlich eingestuften Hund. Was bislang bekannt ist.
Wundertüte 1. FC Magdeburg! Am Sonntag geht es ausgerechnet nach Rostock.Foto: Ronny Hartmann
In Warnemünde, im Stadtzentrum, der KTV, in Lütten Klein, im Hansaviertel, in Reutershagen, Dierkow und Toitenwinkel können Rostocker am Samstag auf Bücherjagd gehen.
Die Preise für Kreuzfahrten ziehen spürbar an ? auch bei der Rostocker Reederei Aida Cruises. Das Unternehmen muss Geld verdienen, auch weil den Mutterkonzern ein riesiger Schuldenberg drückt. Das nun offenbar auf Kosten der Nachhaltigkeit gespart wird...
In der Vergangenheit hatten zahlreiche Geschäfte im Ostsee Park dichtgemacht. Jetzt stehen die ersten neuen Mieter fest.
Haftbefehl am Rostocker Überseehafen vollstreckt
Rostock-Überseehafen (BPHR) • Bei einer Kontrolle im Rostocker Überseehafen am 20.05.2019 gegen 23.55 Uhr wurde ein 28-jähriger Mann festgestellt, der zur Strafvollstreckung ausgeschrieben war. Der Mann wurde durch Bundespolizeibeamte bei der Einreise aus Dänemark kommend in einem im internationalen Reiseverkehr fahrenden Bus angetroffen und kontrolliert. Dabei stellten die Beamten fest, dass der Mann durch die Staatsanwaltschaft Berlin wegen Diebstahls zur Strafvollstreckung ausgeschrieben war und per Haftbefehl seit November 2018 gesucht wurde. Da der 28-Jährige die Geldstrafe in Höhe von 1.215,00 EUR nicht bezahlen konnte, wurde er zur Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe von 81 Tagen in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt verbracht.
Zudem konnten die Bundespolizisten am vergangenen Wochenende insgesamt sieben Personen feststellen, die gegen das Aufenthaltsgesetz verstoßen haben. Entweder führten sie keine erforderlichen Grenzübertrittspapiere mit sich oder überschritten ihre maximale Aufenthaltsdauer für das Schengen-Gebiet.
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Polizeibericht | Mo., 19.01.1970 - 01:53 Uhr | Seitenaufrufe: 143« zurück zur News-Übersicht
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