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Mit Schablone ins Wahllokal
Rostock (HRPS) • Blinde und sehbehinderte Menschen können bei der Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters am 26. Mai 2019 ohne fremde Hilfe wählen, teilt das Büro für Behindertenfragen mit. Die Gebietsgruppe Rostock des Blinden- und Sehbehinderten-Verein Mecklenburg-Vorpommern (BSVMV) übernimmt die Verteilung der Wahlschablonen. Auf Anfrage übersendet der BSVMV dem blinden oder sehbehinderten Wähler die Wahlschablone per Briefpost. Auch im Büro für Behindertenfragen kann ein Wahlhilfepaket angefordert werden. Im Umschlag stecken zudem eine Gebrauchsanweisung zur Schablone und der vorgelesene Inhalt des Stimmzettels zum Hören.
Kontakt: Gebietsgruppe Rostock des BSVMV Henrik-Ibsen-Straße 20 18106 Rostock Tel. 0381 7789816 E-Mail: gg.rostock@bsvmv.org
Hanse- und Universitätsstadt Rostock Büro für Behindertenfragen Neuer Markt 1 18055 Rostock Tel. 0381 381-1125
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Lokales | Mo., 19.01.1970 - 01:52 Uhr | Seitenaufrufe: 120« zurück zur News-Übersicht
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