Bürgerhinweis verhindert Fortführung Schleusung
Rostock (BPHR) • Durch Bürgerhinweis wurden die Beamten der Bundespolizeiinspektion Rostock auf zwei auffällige Personen mit offensichtlich südländischer Herkunft aufmerksam gemacht. Diese befanden sich in einem Gasthof in der Nähe von Rostock. Nachdem die Beamten der Bundespolizei eintrafen, konnten neben diesen beiden Personen weitere drei Personen festgestellt werden. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass es sich bei den angetroffenen Personen um zwei italienische Staatsangehörige (43 u. 46 Jahre) mit italienischen Ausweisdokumenten und drei syrische Staatsangehörige (27 bis 30 Jahre) ohne Ausweisdokumente handelte. Kurz darauf konnte durch die gemeinsame Fahndungseinheit der Bundes- und Landespolizei ein weiterer syrischer Staatsangehöriger (18 Jahre), der dieser Gruppe angehörte, fußläufig auf der BAB 19 aufgegriffen werden. Erste Ermittlungen ergaben, dass die vier syrischen Staatsangehörigen mit einem Schiff nach Italien gelangt sind und von dort mittels eines Opel Insignia mit italienischen Kennzeichen nach Skandinavien verbracht werden sollten. Hierfür sollten pro Person 700,- Euro bezahlt werden. Jedoch endete die Fahrt aufgrund einer Reifenpanne kurz vor Rostock auf der BAB 19 und machte eine ungeplante Übernachtung in dem besagten Gasthof nahe Rostock erforderlich. Von hier aus sollte die Reise mit Taxi in den Rostocker Seehafen weitergehen, doch der Bürgerhinweis verhinderte dies. Die Ermittlungen gegen die mutmaßlichen italienischen Schleuser dauern an. Die vier syrischen Staatsangehörigen stellten ein Asylbegehren und wurden zur zentralen Aufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Horst/Nostorf weitergeleitet.